Zu denKarnevalsumzügen am Freitag, 28. Februar, in Schwadorf und am Samstag, 1. März, in Badorf hat die Stadt Brühl ein Glas- und Glasflaschenverbot erlassen.
Die Verbote gelten jeweils drei Stunden vor den Umzügen und bis drei Stunden nach den Umzügen im Umfeld der Kirche St. Severin (Hermann-Faßbender-Straße, Oberstraße zwischen An der Hohlen Gasse und Flechtenweg, Severinstraße) und der Kirche St. Pantaleon (Auf der Kehre, Wingertsberg, Badorfer Straße zwischen Kirchweg und Wolfsgasse).
Zur Begründung heißt es in einer Pressemitteilung, dass laut Beobachtungen der Polizei und Stadtverwaltung insbesondere Jugendliche und Heranwachsende in den Bereichen um die jeweiligen Dorfkirchen bei vergangenen Umzügen den Straßenkarneval mit Alkohol in großen Mengen gefeiert hätten, getrunken hauptsächlich aus Glasflaschen, die auf den Boden gestellt, in den Rinnstein geworfen, fallengelassen oder bewusst zerschlagen würden.
Seit 2017 erlässt die Stadt Brühl ein Glas- und Glasflaschenverbot
Die Flaschen würden gefährlichen Stolperfallen, aber auch versehentlich und absichtlich weggetreten und zersplitterten. Die Glasscherben verursachten beim Hineinfallen und Hineintreten mitunter lebensbedrohende Verletzungen. Auch Reifenschäden an den Fahrzeugen der Umzüge, bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten seien zu befürchten. Akute lebensrettende Einsätze könnten dann im schlimmsten Fall nur mit erheblicher Zeitverzögerung durchgeführt werden können, so die Stadtverwaltung.
Seit 2017 erlässt die Stadt Brühl zum Schutz der Allgemeinheit das Glas- und Glasflaschenverbot. "Bitte verzichten Sie zum Schutz der Allgemeinheit auf Glasflaschen", appelliert die Stadtverwaltung grundsätzlich an alle Jecken bei allen Karnevalsumzügen in Brühl, "auch beim Närrischen Elias". (otr) © Kölner Stadt-Anzeiger
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