Kölner Immobilieneigentümer beschäftigt diese Woche vor allem eins: die am Montag von der Stadt verschickten Bescheide, in denen steht, wie viel Grundsteuer sie ab jetzt zahlen müssen.

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39 Prozent der Kölner mit Eigentum zahlen 2025 mehr als 100 Euro mehr im Jahr als bisher. Wir haben den Kölner Haus- und Grundbesitzerverein gefragt, was erschrockene Eigentümer nun tun können.

"Wir erfahren gerade wieder einen sprunghaften Anstieg an Anfragen, seit die Grundbesitzabgabenbescheide verschickt worden sind", teilt ein Sprecher des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins auf Anfrage mit. "Wir sahen uns gezwungen, wie damals zu den Grundsteuererklärungen wieder Sondertermine bei unseren Steuerberatern anzubieten." Und der Verein rechne kommende Woche mit noch mehr Mitgliederanfragen als den jetzt rund 20 pro Tag.

Wer jetzt plötzlich einen zum Beispiel viermal so hohen Betrag zu zahlen hat, wie es zahlreiche Kölner der Redaktion berichten, dem bleibt vermutlich nicht viel übrig, außer die Abgaben zu zahlen. "Ein Widerspruch gegen den Abgabenbescheid macht nur in wenigen Fällen Sinn", teilt der Verein mit. Die jetzt verschickten Bescheide zu den Grundbesitzabgaben basieren auf den in den vergangenen zwei Jahren festgesetzten Grundsteuerwerten der Grundstücke: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Und vor allem diese im Zuge der bundesweiten Reform neue Bewertung der Grundstücke und Immobilien wird laut Verein kritisch gesehen.

Bereits festgesetzter Grundsteuerwert ist die Basis für die jetzt mitgeteilte Grundsteuer

"Daher war der Widerspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide des Finanzamtes am zielführendsten." Jetzt kommt das Aber: "Da jedoch nach Auskunft der Finanzämter gut wie alle Bescheide versandt wurden, dürfte bei den meisten die Widerspruchsfrist schon abgelaufen sein." Gegen jeden Bescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Bis November seien solche Einsprüche gegen den Grundsteuerwert 68.700 Mal bei den Kölner Finanzämtern eingegangen, wir berichteten. Sie wickeln insgesamt 315.000 Bescheide ab. Der Grundsteuerwert bildet die Basis der nun mitgeteilten letztlichen Grundsteuer und steht damit in der Regel inzwischen fest.

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Der jetzt versendete Grundbesitzabgabenbescheid erlaubt laut Haus und Grund nur noch eine Anfechtung des angewendeten Hebesatzes, den der Stadtrat im Dezember bei 475 Prozent festgesetzt hat. Damit nimmt die Stadt insgesamt 236 Millionen Euro im Jahr ein – genauso viel wie vor der Reform. Die Steuerlast wird mit der Neuberechnung nur anders in Köln verteilt, 13 Prozent der Kölner zahlen jetzt mehr als 100 Euro weniger im Jahr. Ein Einspruch zu diesem Zeitpunkt habe laut Bund der Steuerzahler in der Regel keinen Erfolg. Und auch wer Einspruch einlegt, müsse die Grundsteuer zunächst zahlen.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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