Münster - Das Verbot der Hamas-Unterstützergruppe Verein Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) durch das NRW-Innenministerium ist nach einer Entscheidung des NRW-Oberverwaltungsgerichts rechtmäßig gewesen. Das Gericht wies einen Eilantrag des Vereins gegen das Verbot ab, wie es am Nachmittag mitteilte.

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Der Verein war mit Mitte Mai verboten worden. Die Behörden hatten die Wohnungen der vier führenden Vereinsfunktionäre in Duisburg durchsucht sowie Laptops, Handy, Vereinsunterlagen und Bargeld beschlagnahmt. Der Verein unterstütze offen den bewaffneten Kampf der Terrororganisation Hamas gegen Israel, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) das Verbot begründet.

Allein die Unterstützung der Hamas reiche für ein Verbot des Vereins aus, befand das Gericht. Die Hamas werde von der EU als Terror-Vereinigung gelistet, bundesweit gelte seit November 2023 ein Betätigungsverbot. Der Verein habe diese terroristische Vereinigung unterstützt, indem er sie und die von ihr verübten völkerrechtswidrigen Angriffe verherrlicht, propagiert und legitimiert habe. "Darüber hinaus verneint der Verein PSDU das Existenzrecht des Staates Israel und ruft zu seiner gewaltsamen Beseitigung auf."  © Deutsche Presse-Agentur

Razzia gegen Hamas-Unterstützergruppe in Duisburg
Das Verbot der Hamas-Unterstützergruppe PSDU in Duisburg war rechtmäßig. Das hat das oberste NRW-Verwaltungsgericht bestätigt: © dpa / Oliver Berg/dpa
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