Nicht selten kommt es vor, dass Rehkitze beim Mähen geradezu geschreddert werden. Landwirte müssen mit Geldstrafen rechnen, wenn sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Ein Hennefer Bauer legte nun erfolgreich Einspruch gegen einen solchen Strafbefehl über 1500 Euro ein. Nach dem Urteil gab es Proteste im Gerichtssaal.
Es war ein schöner, trockener Tag, der 11. Juni 2024. Ein Landwirt aus Hennef mähte eine Fläche nahe der Sieg. Er sei mit seiner Frau die Wiese vorher abgegangen, habe von innen nach außen gearbeitet, die Gattin auf dem Beifahrersitz auf im Gras liegende Tiere geachtet, versicherte der 52-Jährige in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Am nächsten Tag fand ein Jagdpächter ein totes Kitz mit zerfetzten Hinterläufen.
Jagdpächter vor dem Siegburger Amtsgericht nicht als Zeugen gehört
Er zeigte den Landwirt an. Der habe den Jagdpächter nicht informiert und nicht sorgfältig genug die Fläche abgesucht, lautete der Vorwurf. Das sei zum Beispiel mittels einer Drohne möglich, die mit einer Wärmebildkamera auch für das Auge nicht sichtbare Tiere aufspüren könne. Die Staatsanwaltschaft Bonn folgte der Argumentation und erließ einen Strafbefehl. Der Landwirt war damit nicht einverstanden.
So landete der Fall vor dem Amtsgericht. Richterin Julia Dibbert hörte die Ehefrau des Angeklagten als Zeugin und einen Polizeibeamten. Wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft kam sie zu dem Schluss, dass dem Angeklagten keine Pflichtverletzung nachzuweisen sei. Den Jagdpächter, der das Ganze ins Rollen gebracht hatte und vor dem Saal auf seinen Aufruf wartete, bat sie nicht mehr in den Zeugenstand.
Andere Jäger verfolgten den Prozess. Als der Angeklagte aussagte, dass es bei ihm noch nie zu Wildunfällen gekommen sei, schüttelten sie den Kopf und murrten vernehmlich. Nach dem Freispruch protestierten sie. Der Bauer würde nicht wie behauptet am Nachmittag mähen, sondern immer erst abends.
In der Dunkelheit das Feld mit bloßem Auge abzusuchen, sei wohl kaum erfolgversprechend. Es sei nicht das erste getötete Kitz gewesen, ereiferte sich einer aus der Gruppe: "Der ist billig davongekommen." © Kölner Stadt-Anzeiger
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.