Am Bonner Landgericht beginnt im Januar 2025 der Prozess gegen einen 23 Jahre alten Mann aus dem Gemeindegebiet Nettersheim, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last legt.
Er soll am 9. April dieses Jahres in Bad Münstereifel versucht haben, mit einem Messer seine ehemalige Freundin umzubringen.
Nach Ansicht der Anklagebehörde handelte der junge Mann heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Wie Gerichtssprecherin Gerlind Keller mitteilte, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er gegen den ausdrücklichen Willen der damals 19 Jahre alten Frau an jenem Abend gegen 22.30 Uhr in ihrer Wohnung auftauchte, und zwar unter dem Vorwand, er wolle noch persönliche Gegenstände abholen.
In der Münstereifeler Wohnung soll die Frau eine Schnittwunde am Hals erlitten haben
"Die Geschädigte soll sich etwa zwei Wochen zuvor aus der etwa viereinhalb Jahre andauernden Beziehung mit dem Angeklagten gelöst haben, was dieser nicht habe akzeptieren wollen", erklärte Keller unter Berufung auf die Anklageschrift.
In der Wohnung soll er seine Ex-Partnerin bäuchlings auf das Bett geworfen, fixiert und ihren Kopf nach hinten gezogen haben. Dann soll er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft mit einem Messer mit Wellenschliff am Hals der 19-Jährigen entlanggeschnitten haben.
Die junge Frau soll heftige Gegenwehr geleistet haben. Nach Kellers Angaben soll der Angreifer seinem Opfer einen etwa zwei Zentimeter langen klaffenden Schnitt in unmittelbarer Nähe zur Halsschlagader beigebracht haben. Unter Aufbietung all ihrer Kräfte soll es der Frau danach gelungen sein, sich unter dem Angreifer herauszuwinden, so die Gerichtssprecherin.
Verletzte Frau konnte nach Messerstichen zu Nachbarin flüchten
Und weiter: "Er soll ihr die Flucht verwehrt haben, indem er die Wohnungstür zugedrückt und weiter in ihre Richtung gestochen haben soll. Im anschließenden Gerangel soll er ihr in den rechten Oberschenkel gestochen haben."
Schließlich soll die junge Frau in den Besitz des Messers gelangt sein, die Wohnungstür geöffnet haben und zu ihrer Nachbarin geflüchtet sein.
Die Schnittwunde an ihrem Hals soll potenziell lebensbedrohlich gewesen sein. Die Frau soll darüber hinaus eine ein bis zwei Zentimeter tiefe Schnitt- oder Stichwunde am Bein, eine Wunde an der Hand sowie mehrere Hämatome erlitten haben.
Der Angeklagte sitzt seit dem 12. April in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage angesetzt. © Kölner Stadt-Anzeiger
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