Am Dienstag, 14. Januar, musste sich eine 70-jährige Windeckerin im Amtsgericht Waldbröl wegen Beleidigung verantworten.
Im April vorigen Jahres soll sie eine Bekannte aus der Nachbarschaft, die sich auf einem Spielplatz aufhielt, als "Schlampe" und "Hurensohn" herabgewürdigt haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
"Meine Mandantin hat keine Erinnerung mehr an diesen Tag und daher auch nicht an die ihr vorgeworfene Tat", erklärte der Anwalt der Angeklagten. Aufgrund ihres psychischen Zustandes sei sie in der darauffolgenden Nacht in eine LVR-Landesklinik eingewiesen worden und habe sich dort dann knapp zwei Wochen befunden. Noch immer sei sie in ambulanter Behandlung.
Angeklagte Windeckerin berichtete, dass Kinder sie ständig ärgerten
"Ich hatte Depressionen wegen dem ganzen Ärger", berichtete die Beschuldigte. Auf Nachfrage des Richters Kevin Haase schilderte die Frau, dass dieser mit dem an ihr Wohnhaus angrenzenden Spielplatz zusammenhänge: "Seit fast 30 Jahren haben wir keine Privatsphäre mehr und kommen nicht zur Ruhe." Immer wieder schellten die Kinder an der Haustür, um sie zu ärgern. Die Beleidigte kenne sie schon als Kind. Anfangs sei das Verhältnis recht gut gewesen, aber das habe sich geändert, als diese selbst Kinder bekommen habe.
Nach einem Rechtsgespräch schilderte der Verteidiger noch einmal, dass die Windeckerin keine detaillierte Erinnerung mehr an den Tattag habe. Er räumte allerdings ein, dass Beleidigungen gefallen sein könnten, auch wenn unklar sei, ob genau diese beiden Worte gefallen seien. Aufgrund dieses grundsätzlichen Geständnisses brauchte die geladene Zeugin nicht mehr gehört werden.
Da die Frau derzeit noch eine höhere Geldsumme nach einem Urteil im vergangenen Jahr abzahlt und die aktuell zu erwartende Strafe dagegen nicht so sehr ins Gewicht fallen würde, stellte Haase das Verfahren ein und ermahnte die Frau, zur Deeskalation beizutragen und sich nicht ständig provozieren zu lassen. © Kölner Stadt-Anzeiger
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.