Schon häufiger musste eine Rollstuhlfahrerin aus Sankt Augustin das Ordnungsamt rufen, weil ihr - personalisierter - Behindertenparkplatz in Niederpleis von einem ignoranten Autofahrer blockiert war.

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An einem Freitag Anfang April aber blieb es nicht beim 55-Euro-Knöllchen für den Parkverstoß. Die Situation eskalierte.

Der Fahrer traf in der schmalen Wohnstraße auf die Bediensteten des Ordnungsamtes und verhielt sich renitent. Der Siegburger weigerte sich, seine Personalien anzugeben und auf den bereits hinzugerufenen Abschleppwagen zu warten, um die Anfahrt zu bezahlen. "Schicken Sie mir die Rechnung zu", rief er erbost und legte den ersten Gang ein. Beim Ausparken aus der Lücke fuhr er die Politesse an und verletzte sie am Bein.

Überwachungskamera hielt Attacke auf Politesse in Sankt Augustin fest

Das Gericht und die Zuschauer der Hauptverhandlung hatten die Szene nicht nur dank der Schilderung der Geschädigten vor Augen, auf einem Bildschirm im Saal lief ein Video aus einer Überwachungskamera eines nahen Betriebs. Diese war nicht nur auf das Firmengelände ausgerichtet, so wie es Vorschrift ist, sondern zeichnete auch das Geschehen im öffentlichen Straßenraum auf.

Dennoch dürfe er die Bilder als Beweismittel verwenden, erklärte Amtsrichter Herbert Prümper auf Nachfrage nach der Urteilsverkündung. Wenn die Polizei das Video bei einer anlasslosen Überwachung aufgenommen hätte, gebe es ein Beweisverwertungsverbot.

Der Rechtfertigungsversuch des Angeklagten schlug fehl. Er habe angeblich schon häufiger dort geparkt und das Schild nicht wahrgenommen, beteuerte der bislang nicht vorbestrafte 33-Jährige. Dass er die Politesse, die schräg vor seinem Auto stand, traf, sei keine Absicht gewesen: "Ich wollte die Frau nicht verletzen."

Strafverteidiger übergibt Politesse im Gerichtssaal 500 Euro

Als Zeichen der Reue übergab sein Strafverteidiger der 54-Jährigen ein dickes Bündel Geldscheine, ein Schmerzensgeld von 500 Euro im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. "Darf ich das annehmen?", erkundigte sich die städtische Beschäftigte, die keinen Streifendienst mehr macht. Richter Prümper versicherte ihr: "Ein Schmerzensgeld für Sie persönlich ist keine Bestechung." Die Summe reduziert die verhängte Geldstrafe auf 3900 Euro (130 Tagessätze à 30 Euro).

Dazu kommen die Kosten des Verfahrens, für seinen Anwalt und die ärztliche Behandlung der Politesse, die die Krankenkasse von ihm zurückfordern wird. Alles zusammen rund 5000 Euro. Das Knöllchen und der Abschlepper hätten ihn indes nur etwa 250 Euro gekostet.

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Noch mehr schmerzen dürfte ihn aber die neunmonatige Führerscheinsperre. Der 33-Jährige, der als Uber-Taxi-Fahrer in Teilzeit 1000 Euro netto monatlich verdient, muss laut seinem Strafverteidiger damit rechnen, seinen Job zu verlieren.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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