Ein Mann aus Syrien soll seine Lebensgefährtin und deren Kinder mit einer Machete angegriffen haben, die beiden Söhne wurden an den Armen schwer verletzt.
Zum Prozess vor dem Siegburger Schöffengericht erschien er nicht, der Vorsitzende Richter vermutet den Angeklagten in den Niederlanden. Warum saß der mutmaßliche Gewalttäter nicht in Untersuchungshaft? Wir fragten nach.
Die Tat geschah bereits Anfang Januar 2023 in Hennef. Die Polizei fand die Machete mit einer 41 Zentimeter langen Klinge sowie zwei Messer mit Blutanhaftungen in der Wohnung, auf dem Boden zahlreiche Blutspuren. In der Wohnung lebten neben den drei gemeinsamen, kleinen Kindern, heute zwei, sieben und elf Jahre alt, auch drei ältere Kinder der Frau aus einer früheren Beziehung.
Hennefer kam nach knapp drei Monaten hinter Gittern wieder auf freien Fuß
Die Beamten nahmen den 34-Jährigen fest, der Richter erließ Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Doch nach knapp drei Monaten kam der Angeklagte wieder auf freien Fuß. Die Begründung mutet für juristische Laien kurios an: Weil die Beweislage nicht eindeutig war und keiner der Beteiligten zu einer Aussage bereit, sei die Aufklärung der Tat nicht erfolgversprechend gewesen, erklärte Richter Ulrich Wilbrand auf Nachfrage.
Die Frau hatte den Angeklagten in der Haft besucht, ebenso zahlreiche Mitglieder des verzweigten Familienclans. Auch nach der Freilassung aus der U-Haft liefen die Ermittlungen weiter, ein Mann gab an, dass ihn der 34-Jährige mit dem Tod bedroht habe. Er tritt als Nebenkläger auf und lässt sich durch einen Anwalt vertreten.
Anklage nicht mehr wegen versuchten Totschlags
Auch die Kinder der Frau könnten rund zwei Jahre nach der Tat als Zeugen aussagen, so hofft die Staatsanwaltschaft. Die Mutter sei zwar nicht mit dem Mann nach deutschem Recht verheiratet, gibt sie ihren Status in der Hauptverhandlung aber als "Verlobte" an, könne sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Das Schöffengericht hatte eine komplizierte Hauptverhandlung erwartet und zwei Prozesstage mit jeweils sieben Stunden angesetzt. Zwei Strafverteidiger warteten auf den Angeklagten, der Vorsitzende Richter, zwei Schöffen, die Gerichtsschreiberin und der Anwalt der Nebenklage. Die gestaffelt bestellten Zeugen wurden abgeladen.
Frau und Kinder leben nach ersten Erkenntnissen wohl mittlerweile in den Niederlanden. Eventuell halte sich dort auch der Angeklagte auf, so der Richter leicht spöttisch, "im Rahmen der Familienzusammenführung". Dem Hennefer wird aktuell nicht mehr versuchter Totschlag vorgeworfen; ein solches Kapitalverbrechen würde vor dem Landgericht verhandelt. Zuständig ist nun das Amtsgericht, das Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verhängen darf: Die Tat ist als gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt,
Ob und wann sie gesühnt wird, ist offen. Gegen den Untergetauchten hat das Gericht internationalen Haftbefehl erlassen. Die Länder innerhalb der Europäischen Union sind verpflichtet, bei der Suche und der Festnahme zu helfen und den Gesuchten auszuliefern. Mit weiteren Staaten gibt es Auslieferungsabkommen. Mit seinem Abtauchen habe der 34-Jährige seine Lage nicht verbessert, sagte Richter Wilbrand: "Es ist nicht gut, wenn ein Angeklagter aus der Haft vorgeführt wird." © Kölner Stadt-Anzeiger
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