Mehrfach wurde ein 36-Jähriger schon wegen Exhibitionismus verurteilt. Nun erhielt er vor dem Amtsgericht erneut eine Bewährungsstrafe.
Er hatte sich in der S-Bahnlinie 19 vor einer Frau entblößt, die zeigte ihn an. "Es war ein Schock, man fühlt sich schmutzig", sagte die 37-jährige Zeugin in der Hauptverhandlung.
Die Tat geschah an einem Nachmittag im Juni vergangenen Jahres. Die Frau hatte ihr Fahrrad dabei, saß im letzten Wagen. Der Mann habe sich offenbar bewusst in ihre Nähe gesetzt, schilderte sie, "obwohl der Zug sehr leer war".
Als der Exhibitionist in Siegburg in Richtung Schule ging, rief Zeugin die Polizei
Mehr als zehn Minuten lang habe er an sich manipuliert, von Porz-Wahn bis zum Siegburger Bahnhof. Sie habe versucht, sich "unsichtbar zu machen, ich konnte ja nicht weg". Beide stiegen aus, als sie sah, dass er in Richtung Berufsschule ging, rief sie die Polizei.
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück, er habe die Frau gar nicht wahrgenommen und sich nur säubern wollen, dafür ein Desinfektionsmittel benutzt. Die Geschädigte hatte indes keine derartige Flasche gesehen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Richterin Julia Dibbert werteten die Einlassung des Bürgergeldempfängers als "reine Schutzbehauptung".
14 Eintragungen finden sich in seinem Bundeszentralregisterauszug, darunter fünf Vorstrafen wegen Exhibitionismus in den Jahren 2009 bis 2019, im März 2024 war die letzte, fünfjährige Bewährungszeit abgelaufen. Eine Bewährungsauflage hatte er allerdings nicht erfüllt, was offenbar ohne Konsequenzen blieb: Die ihm vom Gericht verordnete Gruppen-Sexualtherapie brach er ab. Sein Grund: "Da waren auch Pädophile, da bin ich nicht mehr hingegangen."
Da er sich längere Zeit straffrei geführt habe und wegen eines erlittenen Schicksalsschlags – im Mai 2024 war seine Lebensgefährtin gestorben, mit der er nach eigener Auskunft fünf Jahre zusammen war – kann er die achtmonatige Freiheitsstrafe in Freiheit verbringen. In den kommenden vier Jahren muss er den Anweisungen eines Bewährungshelfers Folge leisten. © Kölner Stadt-Anzeiger
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