Manche Dinge können vor Gericht erstaunlich unkompliziert sein, besonders wenn der Angeklagte die Tat in vollem Umfang gesteht, wie sie von der Staatsanwaltschaft vorgetragen wird.

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Auf dem Weg zu einer Demonstration gegen Rechts in Overath streifte der 85-jährige Josef M. (Name geändert) ein anderes Auto. Obwohl er bemerkte, dass etwas nicht stimmte, fuhr er einfach weiter und kümmerte sich weder sofort um den Schaden noch im Nachhinein.

Overather will versuchen, Führerschein wiederzubekommen

Dies wird gemäß Paragraf 142 des Strafgesetzbuches als Unfallflucht bezeichnet, für die das Gesetz eine Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis vorsieht. Diese Tat zeigt zudem, dass der Angeklagte möglicherweise nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Die Staatsanwaltschaft und der Richter boten dem gesundheitlich stark angeschlagenen Josef M. an, das Verfahren einzustellen, wenn er freiwillig auf den Führerschein verzichtet.

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Doch Josef M. wollte weiterhin die Möglichkeit haben, mit dem Auto einkaufen zu fahren, und wollte sich die Option offenhalten, den Führerschein zurückzuerlangen. Da er das Angebot ablehnte, wurde das Verfahren nicht eingestellt. Der Richter verkündete das Urteil, bei dem er das Geständnis des Angeklagten strafmildernd einbezog: Sechs Monate Führerscheinentzug und eine Geldstrafe von 1200 Euro. Nach Ablauf der sechsmonatigen Sperrfrist kann Josef M. den Führerschein erneut beantragen.

Dafür muss er jedoch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, bei der unter anderem seine medizinische Verfassung sowie seine Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit getestet werden.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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