Puppenspiel, Frühlingsmarkt, Kindertheater, Weihnachtszirkus: Kunterbunte Plakate künden in Waldbröls Mitte von Veranstaltungen unterschiedlichster Art, nicht selten kleben in einem Umkreis von wenigen Metern mehrere solcher Werbungen, oft auch nebeneinander – an Verteilerkästen, auf Schaufensterscheiben, an Zäunen, manchmal an Laternen oder sogar an Zigarettenautomaten. Erlaubt ist das allerdings nicht immer.
Jetzt hat Jürgen Köppe die Nase voll: Der CDU-Mann ist Vorsitzender des Fachausschusses für Kultur und Tourismus. Und er findet nicht, dass solche Plakate ein Aushängeschild wären für eine Stadt – zumal sie oft auch dann noch hängen, wenn etwa der Theatervorhang längst gefallen ist. "Leider interessiert das den Veranstalter oft nicht und die Dinger bleiben hängen", ärgert er sich über erfolglose Kontaktaufnahmen.
Unterstützung aus der Waldbröler SPD
So will Köppe das Thema in die Politik bringen und dafür sorgen, dass bald schärfere Regeln gelten – und dass Missetäter strenger als bisher verfolgt und zur Kasse gebeten werden. "Zumal es eben nicht für jede Plakataktion eine Genehmigung gibt", erinnert er ans wilde Plakatieren.
Unterstützung erhält der Christdemokrat von Wastl Roth-Seefrid, der sitzt für die SPD im Stadtrat und arbeitet als Wegemanager beim Naturpark Bergisches Land. Er beobachtet, dass auch die Markierungen von Wanderwegen mit unerwünschter Werbung verdeckt werden. "Und unsere Gäste verirren sich." Gemeinsam mit dem Bauhof habe er solche Plakate schon öfter entfernt. "Dann sollte aber auch ein Ordnungsgeld kassiert werden, um die Kosten für diese Arbeit zu decken."
Stadt Waldbröl setzt bisher auf klärende Gespräche
Dabei sind die Regeln klar, jüngst hat das Rathaus bereits auf den Vorstoß Köppes reagiert und sie noch einmal verständlich zusammengefasst und den Online-Link hinzugefügt, unter dem man das Genehmigungsformular abrufen kann. So erlaubt die Stadt pro Veranstalter höchstens 20 Werbeträger, die auf Trägerplatten angebracht werden müssen und die dann nach einer Zeit von insgesamt 14 Tagen wieder verschwunden sind müssen. Fällig wird für eine solche Genehmigung eine Gebühr von 24 Euro. "Was die Politik und natürlich auch das Ordnungsamt stört, ist, dass tatsächlich oft mehr Plakate aufgehängt werden", sagt Eckhard Becker, zuständiger Fachbereichsleiter.
Bei Verstößen wird ein Verwarngeld in Höhe von zunächst 30 Euro fällig, in der Marktstadt aber setzt das Ordnungsamt auf klärende Gespräche, wie Becker betont: "Dass es bisher nicht zu Ordnungsgeldern gekommen ist, liegt daran, dass es in der Regel ausreicht, die Veranstalter hier und da mal anzurufen und sie zu bitten, die Plakate zu entfernen." Das dauere manchmal etwas länger, reiche aber. "Besser, man spricht miteinander, anstatt sofort ein Verfahren einzuleiten", findet Becker.
Bergneustadt droht mit 1000 Euro Strafe
Andere Kommune greifen härter durch – Bergneustadt, zum Beispiel. Dort hat das Ordnungsamt die sogenannte Sondernutzungssatzung fest im Blick. "Und Verstöße werden geahndet", betont Stadtsprecherin Julia Schalles. Wer ohne eine Genehmigung Plakate mit einer Größe bis DIN A1 aufhängt, der zahlt – je nach Dauer und Anzahl – zwischen 135 und 180 Euro, das sind zwischen 45 und 60 Euro mehr als bei genehmigter Werbung. Ist eine Veranstaltung vorbei, so bleiben dem Werbenden noch drei Tage Zeit, die Plakate einzusammeln. Und wer in Bergneustadt solchen Auflagen der Stadtverwaltung nicht nachkommt, der muss wahrscheinlich ganz tief in die Tasche greifen: Dann nämlich drohe eine Geldbuße bis zu 1000 Euro, schildert Schalles.
Diese Summe nennt in Gummersbach auch Stadtsprecher Siegfried Frank: "Eine unerlaubte Plakatierung oder ein Verstoß gegen die Auflagen der Sondernutzungserlaubnis kann mit einem Bußgeld bis 1000 Euro geahndet werden", sagt er und schränkt ein: "Bisher aber wurden Bußgelder im Rahmen von 50 bis 250 Euro festgesetzt." Selten gebe es in der Kreisstadt übrigens mehr als drei Plakatierungen gleichzeitig, führt Frank aus. Sollte es dort mal zu bunt werden – "so ab fünf Antragstellern" – würden örtliche Anfragen stets bevorzugt behandelt.
Wildes Plakatieren wird den Angaben des Sprechers zufolge erfasst und dokumentiert, der Verantwortliche werde nachträglich aufgefordert, einen Antrag dafür zu formulieren. "Bleibt dies aus, oder ist die Plakatierung ohnehin nicht genehmigungsfähig, wird der Verantwortliche zur Entfernung aufgefordert", berichtet Siegfried Frank. Geschieht dies nicht, kostet das Geld.
In Waldbröl stört sich die Politik zudem an Werbung, darunter oftmals große Banner, die nicht im öffentlichen Bereich, sondern auf Privatgrund zu finden ist, derzeit etwa an einem Imbiss in der Nähe des Boxbergkreisels. Fachbereichsleiter Eckhard Becker bedauert: "Hier hat das Ordnungsamt keinen Zugriff. Warum Privatpersonen dies zulassen, ist schwer nachzuvollziehen."
Gültige Regeln
Wer im öffentlichen Raum Werbung machen möchte, etwa für eine Veranstaltung, muss diese auf eine Trägerplatte aufbringen. Diese darf dann an bestimmten, von der Kommune ausgewiesenen Stellen platziert werden – aber niemals so, dass die Werbung im Straßenverkehr, zum Beispiel an Kreuzungen, die Sicht nimmt oder Verkehrszeichen oder Signalanlagen verdeckt. Auch Haltestellen und Wartehäuschen dürfen nicht zugeklebt oder zugehängt werden, Baustellen sind ebenfalls tabu. Solche oder ähnliche Regeln gelten in allen Kommunen.
In Waldbröl werden pro Antragsteller höchstens 20 Plakate mit der Maximalgröße DIN A1 genehmigt, dafür erhebt die Stadtverwaltung eine Gebühr in Höhe von 24 Euro. Aufgehängt werden dürfen sie zwei Wochen vor der Veranstaltung. Plakattafeln und Plakatständer dürfen nur an Laternenmasten angebracht werden und den Fuß- und Radverkehr nicht beeinträchtigen.
In Bergneustadt stellt das Rathaus eine Gebühr von neun Euro in Rechnung für eine solche "Sondernutzung". Diese gilt dann für höchstens 40 Werbemittel, die dann zwei oder drei Wochen oder auch einen ganzen Monat zu sehen sein dürfen. Danach richten sich auch die weiteren Kosten von 90, 108 oder 120 Euro.

In Gummersbach werden ebenfalls höchstens 40 DIN-A1-Plakate für eine Höchstdauer von 14 Tagen genehmigt. Dafür werden dann insgesamt 85 Euro fällig. Enthalten in diesen Kosten ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 Euro. Entfernt werden müssen die Werbemittel "unverzüglich" nach Ablauf der genehmigten Frist. © Kölner Stadt-Anzeiger