Kochlöffel sind zum Kochen da – und sind nicht zum Schlagen vorgesehen. Dies lernte jetzt eine 38 Jahre alter Mutter aus Morsbach.
Sie kam noch mal glimpflich davon und wurde vor dem Waldbröler Amtsgericht lediglich verwarnt. Der Staatsanwalt hatte sie angeklagt, im September vergangenen Jahres ihren zehnjährigen Sohn eben mit einem solchen Löffel auf den Oberschenkel geschlagen zu haben, sodass das Kind ein Hämatom davontrug.
Angeklagte schilderte von einem stressigen Morgen
Die alleinerziehende Mutter von drei Kindern schilderte, dass die Situation damals bedauerlicherweise eskaliert sei. Während die 13-jährige Tochter ihre Morgentoilette selbstständig verrichtete, habe sie ihren Jüngsten (6) für den Kindergarten fertiggemacht. Gleichzeitig seien ständige Ermahnungen an den Zehnjährigen nötig gewesen. Doch der habe in Boxershorts im Wohnzimmer gesessen und bockig erklärt: "Ich habe heute keine Lust auf Schule."
Die Zeit sei immer knapper geworden, denn nach der Versorgung der Kinder hätte sie selbst zur Arbeit gemusst: "Irgendwann ist mir die Hutschnur geplatzt." Sie habe einen Kochlöffel aus der Küche geholt und damit einmal auf den unbekleideten Oberschenkel geschlagen. Der Junge habe geweint – und sie sich sofort bei ihm entschuldigt.
Jugendamt gab Söhne in die Obhut des Vaters
In der Schule hatte er dann von dem Vorfall erzählt, woraufhin das Jugendamt eingeschaltet wurde. Das hatte nicht nur den Zehnjährigen, sondern auch seinen jüngeren Bruder in die Obhut des getrennt lebenden Vaters gegeben: "Das hat mir das Herz gebrochen."
Der Staatsanwalt sah den Vorwurf einer Gefährlichen Körperverletzung bestätigt, hielt aber in Anbetracht der Umstände eine Verwarnung von 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro für angemessen. Der Verteidiger der Angeklagten hingegen betonte, dass es sich bei einem Kunststofflöffel nicht um ein gefährliches Werkzeug handele.
Normalerweise gebe es für eine solche Tat eine mindestens sechsmonatige Strafe, erklärte Richter Carsten Becker. Körperliche Gewalt bei der Erziehung von Kindern sei strafbar, doch liege hier ein minderschwerer Fall vor. Hoch bewertete er das umfangreiche Geständnis und folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Er erklärte der Morsbacherin, dass diese Verwarnung eine "Geldstrafe auf Bewährung" sei. Als Bewährungsauflage muss die Frau weiterhin Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen und zudem 150 Euro an den Förderverein der Waldbröler Roseggerschule zahlen. © Kölner Stadt-Anzeiger
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