Die Rolltreppen im Sommershof laufen seit Monaten nicht mehr, die Beleuchtung müsste dringend erneuert werden, Gewerbeeinheiten stehen leer, die Einkaufspassage ist unbelebt.

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Für Besucher ist die Passage lediglich ein Durchgang zur Hauptstraße. Viele fragen sich: Warum tut sich da nichts?

Die Gemengelage ist nicht einfach. Der Sommershof besteht aus dem Wohnturm mit 97 Eigentumswohnungen und einer Fläche von rund 5600 Quadratmetern, die Wohnungen sind zwischen 36 bis 90 Quadratmetern groß. Die Gewerbefläche beträgt rund 6100 Quadratmeter.

Von Euphorie zu Ernüchterung: Stillstand im Sommershof

Groß war die Euphorie im letzten Jahr, als die Gewerbeeinheit von einem zypriotischen Konsortium zur Sommershof GmbH wechselte. Seit März 2024 steht als Eigentümer hinter der Gesellschaft Nima Akbarpour. Die Hoffnung: leerstehende Gewerbeeinheiten werden jetzt vermietet. So kommt auch Geld herein für dringend anstehende Reparaturarbeiten.

Mittlerweile ist die Euphorie verpufft und Fassungslosigkeit gewichen. "Über den Winter tat sich nicht viel, aber dann sollte es ein Konzept für die Gewerbeflächen des Sommershofs geben", erzählt Maklerin Anja Senff, die mit der Vermietung beauftragt wurde. Senff ist selbst Eigentümerin im Wohnturm und Vorsitzende des Beirats. Sie fand zwei Cafés, die den Bereich im Erdgeschoss mit Leben füllen wollten. "Interessenten, die es immer noch gibt", wie sie klarstellt.

"Doch anstatt Mietverträge umzusetzen, wurde weiteren Mietern gekündigt", sagt Senff. Im ersten Obergeschoss ist ein großes Labor, es gibt Dienstleister, Büros und Gastronomen. Im Erdgeschoss stehen derzeit vier Gewerbeeinheiten leer. Das Problem, das die Wohnungseigentümer äußern, sind ausstehende Wohngeldzahlungen aus dem Gewerbe. "Seit Mai haben wir keine Zahlungen mehr gesehen", sagt Senff. Das sind rund 40.000 Euro im Monat.

Sommershof in Rodenkirchen: Finanzielle Nöte und ungelöste Konflikte

An Rolltreppenreparatur oder ein neues Beleuchtungskonzept ist deshalb nicht zu denken. Bei Zahlungsunfähigkeit bleiben Zahlungen, insbesondere für Gebäudeversicherungen, Brandschutz, Wasser, Strom, Heizung oder Gas aus. "Die Mieter im Gewerbe säßen dann da ohne Strom", nennt Senff ein Beispiel.

Die Eigentümergemeinschaft beschloss deshalb im Herbst eine Sonderumlage in Höhe von 400.000 Euro, um ausstehende Rechnungen und die laufenden Nebenkosten bezahlen zu können. Die Krux: Gewerbe und Wohnturm bilden eine Eigentümergemeinschaft. "Durch das Wohnungseigentümergesetz sind wir in gemeinschaftlicher Haftung verpflichtet, die Liquidität zu erhalten", erklärt Senff.

"Wir sind seit Monaten im Gespräch und werden ständig düpiert", sagt Juliane von Nerée Siefer. Ihr Mann und sie wohnen seit sechs Jahren im Wohnturm und haben für die Sonderumlage für ihre 90 Quadratmeter große Wohnung rund 4000 Euro eingezahlt. "Wir sind fassungslos ob der Kaltblütigkeit, Rücksichtslosigkeit und Unverfrorenheit des neuen Besitzers der Gewerbeeinheit", so Siefer. Die Tragweite dieses Geschäftsgebarens erschließt sich ihr und den anderen Eigentümern bis heute nicht.

Derzeit trifft man sich vor Gericht. Ende Januar wurde verhandelt, dass der Eigentümer der Gewerbeeinheit die ausstehenden Wohngelder zu zahlen hat. Das Urteil dazu wird am 25. Februar erwartet. Ein wichtiger Schritt für die Eigentümer des Wohnturms, wenn der Gesellschafter durch juristischen Beschluss verpflichtet ist, das Wohngeld zu zahlen. Die Eigentümer befürchten weitere Prozesstreffen, denn es fehlen auch Rückstände aus 2023, sowie die Zahlungen aus dem laufenden Jahr. "Es wirkt nur so leer, weil nichts los ist. Das hier versteht niemand", meint Senff.

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Auch ohne die nötigen Rücklagen wird Instand gehalten. Gerade erst hat Hausmeister Bert Kern für die Gewerbeeinheit Arbeiten für den Brandschutz durchgeführt. Da ging das Notsignal an die Feuerwehr nicht mehr. Auch der Hausmeister sieht gerade weniger Geld, da auch er aus den Nebenkosten einen Teil seiner Einkünfte generiert. "Aber die Sicherheit der Menschen hier im Gebäude geht einfach vor", sagt Kern. Vor Gericht ließ sich die Sommershof GmbH durch ihren Anwalt vertreten. Einer erbetenen Stellungnahme durch diese Zeitung wurde bisher nicht nachgekommen.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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