Das Land will die Mietpreisbremse ausweiten: Statt wie bisher in 18 Kommunen soll sie ab dem 1. März 2025 voraussichtlich in 57 Kommunen gelten - vor allem im Rheinland kommen viele Städte hinzu. Im Rhein-Erft-Kreis wären dann bis auf Bedburg alle Kommunen von der Mietpreisbremse betroffen.
Aktuell gilt die Mietpreisbremse bereits in Pulheim und Wesseling. Neu hinzukommen sollen nach den Plänen, die noch durch den Landtag müssen: Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth und Kerpen.
Rhein-Erft: Hausbesitzer sehen Mietpreisbremse kritisch
Die Mietpreisbremse bewirkt, dass bei Neuvermietung einer Wohnung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Außerdem gilt eine sogenannte Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf in drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen.
Während Mieterschützer die Pläne begrüßen, erwarten Haus- und Grundbesitzer eher den gegenteiligen Effekt von der Ausweitung der Mietpreisbremse. "Die Ausweitung der Mietpreisbremse bei Neuvermietung und der abgesenkten Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis auf 57 Kommunen bedeutet für Mieter nichts Gutes", sagt
Die privaten Kleinvermieter, denen zwei Drittel der Mietwohnungen in NRW gehören, verzichteten normalerweise lieber auf regelmäßige Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis. "Das geht aber nur, wenn bei Neuvermietung oder langjährigen Mietverhältnissen auch mal eine größere Anpassung möglich ist", erklärt Adenauer. Wer niedrigere Mieten wolle, müsse den Neubau ankurbeln. © Kölner Stadt-Anzeiger
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