Berlin - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert mehr sowie eine bundesweit einheitliche Entschädigung für verletzte Polizisten und ihre Angehörigen.

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Anlass ihrer Forderung ist der dritte Jahrestag der tödlichen Polizistenmorde von Kusel, der sich am Freitag (31. Januar) jährt. "Die Menschen, die sich im Dienst aufopfern, müssen besser abgesichert sein", sagte der GdP-Vorsitzende, Jochen Kopelke. Die derzeitigen Gesetze bezeichnete er als unfair und nicht zeitgemäß.

Die Gewerkschaft fordert eine bundesweit einmalige Entschädigung für verletzte Beamten in Höhe von 500.000 Euro. Im Fall eines Todes sollen die Hinterbliebenen 300.000 Euro erhalten. Obwohl das Verletzungsrisiko überall gleich sei, seien die Summen in den Bundesländern unterschiedlich.

So erhalten nach Angaben der GdP etwa Beamte in Baden-Württemberg derzeit bei einem dienstlichen Unfall ab einem Schädigungsgrad von 50 Prozent 150.000 Euro. In Bayern hingegen bekommen Beamte demnach beim gleichen Schädigungsgrad eine Entschädigung von 50.000 Euro - bei 100 Prozent Schädigung gibt es 100.000 Euro.

Laut Kopelke steigen die Anforderungen an den Polizeidienst täglich und das Risiko nehme zu. "Es ist erschütternd, dass wir im Jahr 2025 noch immer Spenden für Polizeifamilien sammeln müssen, anstatt, dass die Regierungen Ihrer Fürsorgepflicht umfänglich nachkommen", sagte er.

Dritter Jahrestag der Polizistenmorde von Kusel

Am 31. Januar 2022 hatte der Saarländer Andreas S. eine Polizeianwärterin (24) und einen Polizeikommissar (29) bei ihrer nächtlichen Streife in Kusel erschossen, um seine gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den Mann im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Urteil gegen Andreas S. wegen Mordes an zwei jungen Polizisten ist seit dem Sommer 2023 rechtskräftig.

Nach der tödlichen Attacke auf einen Polizisten in Mannheim im vergangenen Jahr hatte die GdP bereits ihre Forderung nach einer verbesserten und bundeseinheitlichen Entschädigung bei Dienstunfällen bekräftigt.

Die sogenannte Dienstunfallfürsorge gilt laut Polizei-Gewerkschaft bislang nicht für Berufsanfänger, sondern nur für auf Lebenszeit verbeamtete Polizistinnen und Polizisten. Darum will die GdP, dass auch Berufsanfänger, die sich in den gleichen Einsatzlagen befinden, gleichgestellt werden.

Zudem fordert die Gewerkschaft, dass im Fall eines Todes auch nicht verheiratete Partner Entschädigungszahlungen erhalten sollen. Damit solle der Realität, dass immer weniger Menschen verheiratet sind, gerecht werden.  © Deutsche Presse-Agentur

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