Halle/Magdeburg - Zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll es künftig mehr Betriebsbesichtigungen durch die zuständigen Behörden geben.
Ziel ist, dass ab 2026 fünf Prozent der Betriebe besichtigt werden. Von den Zahlen ist die Arbeitsschutzaufsicht in Sachsen-Anhalt noch entfernt. Im vergangenen Jahr etwa gab es 2.025 sogenannte Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung, was einer Quote von 3,68 entsprach, wie das Landesamt für Verbraucherschutz auf Anfrage mitteilte. In diesem Jahr liegt die Quote bis zum 30. September bei 3,27 Prozent.
Eine Betriebsbesichtigung mit Systembewertung nimmt die Gestaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in dem Betrieb, dem Unternehmen oder der Organisation in den Blick. Es gibt eine Gefährdungsbeurteilung mit der Überprüfung, ob die rechtlichen und die betriebsinternen Verpflichtungen eingehalten werden.
Schon Steigerungen in den vergangenen Jahren
Nachdem diese Betriebsrevisionen seit 2014 leicht rückläufig gewesen seien, steige die Zahl seit 2020 wieder an. In den drei zurückliegenden Jahren gab es schon Steigerungen. Parallel habe es auch einen leichten Personalzuwachs gegeben. In der Arbeitsschutzverwaltung des Landes waren zur Jahresmitte 74 Vollzeitstellen besetzt, 2021 waren es noch 65 gewesen.
Der Blick in die Zukunft ist schwierig: Die Landesregierung plant einen Stellenbesetzungsstopp für die Landesverwaltung, parallel sind diverse Stellen ausgeschrieben. Das Landesamt für Verbraucherschutz erklärte mit Blick auf das Fünf-Prozent-Ziel: "Das Ziel ist schaffbar, wenn die frei werdenden Stellen in der Arbeitsschutzverwaltung nachbesetzt werden können."
Nachwuchs nötig - Stellen sind ausgeschrieben
"Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Laufbahnausbildung nicht von dem geplanten Wiederbesetzungsstopp betroffen", hieß es weiter. "Wir schreiben hierzu regelmäßig neue Stellen aus." Die Aufsichtspersonen müssten in Sachsen-Anhalt einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst durchlaufen, um die Befähigung für die Laufbahn in der Arbeitsschutzverwaltung zu erlangen. "Dennoch wird sich der Fachkräftemangel negativ auf die Arbeitsschutzkontrollen auswirken", so die Behörde.
Die Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung sind nur ein Teil der Aufgaben der Arbeitsschutzaufsicht. Baustellenbesichtigungen, Besichtigungen nach Unfällen, Beschwerden oder wegen Berufskrankheiten gehören ebenso dazu wie Besichtigungen im Zuge von Anzeige- und Genehmigungsverfahren. Die Aufsichtspersonen nehmen die Arbeitszeitgestaltung etwa von Berufskraftfahrern in den Blick und überwachen die Berücksichtigung des Mutter- und Jugendarbeitsschutzes. © Deutsche Presse-Agentur
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