Magdeburg - Der Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt hat sich einstimmig für eine Änderung der Opferrichtlinie des Landes ausgesprochen.
Auf Anregung von Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) sollen die bisherigen Beschränkungen bei finanziellen Hilfen wegfallen. Über die Änderungen muss schließlich der Landtag abstimmen.
Bislang dürfen Opfer entweder eine Leistung vom Bund oder vom Land erhalten – nicht beides. Diese sogenannte Subsidiaritätsklausel soll nun gestrichen werden. "Wir wollen den Opfern schnell helfen", sagte Karin Tschernich-Weiske (CDU) im Namen der Regierungskoalition in Magdeburg.
Höhere Pauschalzahlungen für psychisch belastete Betroffene
Zusätzlich soll eine pauschale Hilfszahlung von 1.000 Euro für Betroffene mit nachgewiesenen psychischen Belastungen eingeführt werden. Bisher gab es je nach Betroffenheitssituation nur 300, 3.000 oder 5.000 Euro. Die Landesopferbeauftragte Gabriele Theren begrüßte den Vorschlag des Ausschusses. "Es geht nicht um Schadenersatz", betonte sie, sondern um Anerkennung und Sichtbarkeit der Opfer.
Kurz vor Weihnachten war ein 50-Jähriger aus Saudi-Arabien mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden sechs Menschen getötet und knapp 300 weitere verletzt. Nach Angaben der Justizministerin Weidinger ist die Liste der Betroffenen auf über 1.200 Menschen angewachsen. Dazu gehören neben den Verletzten auch Hinterbliebene, Ersthelfer und Zeugen.
Am Mittwoch soll der Finanzausschuss des Landtags über eine Erhöhung des Opferhilfefonds entscheiden. Derzeit stehen 50.000 Euro zur Verfügung, der Betrag soll für das Jahr 2025 um 450.000 Euro aufgestockt werden. © Deutsche Presse-Agentur
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