Chemnitz - Im Mordprozess um den Tod der neunjährigen Valeriia hat die Verteidigung ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten gefordert.
Verteidiger Jörg Neuber verwies auf die Anklage, in der von krankhafter Eifersucht die Rede ist. Er habe sich an Valeriias Mutter rächen wollen, weil sie die Beziehung zum ihm beendet hatte. Eine wahnhafte Eifersuchtsstörung könne dazu geführt haben, dass sein Mandant in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe, sagte Neuber. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem Antrag nicht, nun hat das Gericht darüber zu entscheiden.
Dem Moldawier wird vorgeworfen, das aus der Ukraine stammende Kind am 3. Juni 2024 in einem Wald bei Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) ermordet zu haben. Er äußerte sich vor Gericht bisher nicht zu den Vorwürfen.
Prozess an Valeriias 10. Geburtstag
Der dritte Tag in dem Prozess am Landgericht Chemnitz findet an einem besonderen Datum statt: Valeriias zehntem Geburtstag. Dazu ist dieses Mal auch ihr Vater als Nebenkläger persönlich zur Verhandlung gekommen. Das Gericht hat erhöhte Sicherheit angeordnet. Alle Besucher werden kontrolliert, müssen ihre Taschen abgeben. Die Fenster des Saals sind verdunkelt. Der Angeklagte betritt den Saal erneut mit der Kapuze tief ins Gesicht gezogen. Damit verbirgt er wie schon am vorherigen Prozesstag ein blaues Auge. Laut Berichten von "Freie Presse" und "Bild" war er in der JVA Zwickau von anderen Häftlingen verprügelt worden.
Vor Gericht berichtete nun Rechtsmediziner Christian König, welches Bild sich ihm von der Leiche des Mädchens bot. Laut Anklage hatte der Mann den Kopf des Kindes in ein Schlammloch gepresst, bis es durch Einatmen von Schlamm erstickte. Er habe überall in den Atemwegen Schlamm gefunden bis in die Luftröhre und die Bronchien, sagte König. Anhaltspunkte für einen Unfall sehe er nicht - etwa dass das Kind in das Schlammloch gestürzt sei und sich nicht habe zur Seite drehen können oder anderweitig bewusstlos geworden sei.
Todeseintritt nach maximal zehn Minuten
Es habe wenige Minuten gedauert, bis das Kind unter der Gewalteinwirkung bewusstlos geworden sei, der Tod sei nach maximal zehn Minuten eingetreten, so der Experte. Danach habe sie ganz offensichtlich etliche Tage dort im Wasser gelegen. Die Leiche war erst gut eine Woche nach dem Verschwinden des Mädchens entdeckt worden.
Vor Gericht sagte auch ein Mann aus, der sich mit dem Angeklagten in jener Zeit eine Unterkunft in Prag teilte. Demnach habe der sein Zimmer am Vortag von Valeriias Verschwinden gegen Mittag verlassen und sei erst am späten Vormittag des 3. Juni dort wieder aufgekreuzt. Dann sei er eifrig damit beschäftigt gewesen, seine Wäsche zu waschen. Den Angeklagten beschrieb er als "großes Kind" mit einer unrealistischen Vorstellung vom Leben.
Für diesen Freitag (31. Januar) ist der vorerst letzte Verhandlungstag in dem Prozess vorgesehen. Das hängt allerdings davon ab, wie das Gericht auf den Antrag auf psychiatrische Begutachtung reagiert. Schlägt das Gericht dies aus, sollen dann bereits die Plädoyers gehalten werden, sagte Richter Janko Ehrlich. © Deutsche Presse-Agentur
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