Erfurt - Der neue Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche soll in der Praxis in Thüringen laut Familienministerium "gut umgesetzt" werden.

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Dafür setze sich der Freistaat ein, teilte Familienministerin Katharina Schenk (SPD) mit. Die gestrige Bundestagsentscheidung sei "ein bedeutender Schritt in Richtung einer mitfühlenden und gerechteren Frauen- und Familienpolitik".

Der Bundestag hatte am Donnerstag einstimmig beschlossen, dass Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz haben. Bislang gab es diesen Anspruch nicht.

Schenk sagte: "Mutter bleibt man auch, wenn man einen tragischen Verlust des Kindes erleiden musste." Bislang hätten sich die Frauen auf die Kulanz ärztlicher Krankschreibungen verlassen müssen. Nun werde ein Rechtsrahmen geschaffen, der Frauen schütze und ihnen Raum für Trauer und Genesung gebe. "Dies ist nicht nur ein Zeichen von Empathie, sondern auch ein Ausdruck von Respekt und Anerkennung gegenüber den Betroffenen."  © Deutsche Presse-Agentur

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