Nürnberg - Jahrelang wurde ermittelt, monatelang im Gerichtssaal verhandelt - am Ende stehen fast vollständige Freisprüche.
Lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro für das Nebendelikt Urkundenfälschung verhängte die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen einen der beiden Angeklagten. Ein Betrugsvorsatz beim Handel mit aus China eingeführten Corona-Schutzmasken sei nicht nachweisbar gewesen, urteilte das Gericht.
Millionenbetrug vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz zunächst Betrug im Millionen-Volumen vorgeworfen - den Tatvorwurf aber bereits im Plädoyer bis auf einen kleinen Rest im Wert von knapp 18.000 Euro aus Mangel an Beweisen fallengelassen.
Auch bei dem verbliebenen Vorwurf, für den die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen gefordert hatte, sah die 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Barbara Reim jedoch kein schuldhaftes Verhalten. Lediglich einer der beiden Angeklagten - ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler - wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Er hatte sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht, weil er einen Stempel und die Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten kopiert hatte. Zahlen wird er das Geld nicht müssen: Er hatte mehr als 80 Tage in Untersuchungshaft verbracht, die Strafe ist somit bereits gesühnt. Für den Rest der Vorwürfe wurde auch er freigesprochen.
Unklare Anforderungen
Die beiden Angeklagten hatten zur Zeit der Corona-Pandemie im großen Stil Masken aus China nach Deutschland eingeführt und einen Großteil davon im Wert von mehreren Millionen Euro an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verkauft. Ob die Masken den Vorgaben hinsichtlich ihrer Qualität entsprachen, war jedoch nicht klar.
Der Prozess offenbarte, dass in dieser Frage auch beim Landesamt kein gesichertes Wissen herrschte. Es habe eine "Wildwest"-Mentalität geherrscht, gekauft worden sei, was der Markt hergegeben habe, die Zeiten seien "vogelwild" gewesen, berichteten Zeugen aus dem LGL. Die Staatsanwaltschaft sah im Vorgehen des Landesamtes ein "klares Organisationsverschulden". Die nötigen Strukturen, etwa zur Prüfung der Ware, seien überhaupt nicht geschaffen gewesen.
Aiwanger im Zeugenstand
Während des Prozesses hatte im Zeugenstand im September vergangenen Jahres auch Wirtschaftsminister
Die Verteidigung hatte während der fast vier Monate währenden Hauptverhandlung harsche Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft gerichtet, die unter anderem einseitig ermittelt und der Verteidigung Akteneinsicht verwehrt habe.
Fast drei Monate Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen, das Einfrieren ihrer Vermögen, erhebliche berufliche Einschränkungen - all das mussten die Angeklagten erleiden. Obwohl das Landgericht eine Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt hatte, setzte die Anklagebehörde die Verhandlung per Einspruch beim Oberlandesgericht durch. Einer der Angeklagten verpasste gar die Geburt seines ersten Kindes, weil er zur fraglichen Zeit in U-Haft saß. © Deutsche Presse-Agentur
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