Im Fall der tödlichen Attacke gegen einen Familienvater auf dem Augsburger Königsplatz will sich die Verteidigung mit dem 17 Jahre alten Verurteilten über Rechtsmittel beraten.
Die am Freitag verhängte Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft gegen den Jugendlichen, der am Nikolausabend 2019 nach Sicht des Gerichts einen 49-Jährigen mit einem Faustschlag attackiert hatte, sei nicht überraschend, sagte einer seiner Verteidiger. Der Mann hatte infolge des Schlages eine tödliche Hirnblutung erlitten.
Gericht kann keine Nothilfesituation erkennen
Man müsse die Auffassung der Jugendkammer akzeptieren und prüfe zunächst das schriftliche Urteil - dann erst entscheide man, ob man Revision einlegen wolle. "Im Ergebnis entscheide das aber nicht ich, sondern mein Mandant mit seiner Familie", betonte der Verteidiger.
Die Verteidigung hatte auf Nothilfe und eine Bewährungsstrafe plädiert. Mit dem Faustschlag habe der 17-Jährige einen Freund schützen wollen, den der 49-jährige Feuerwehrmann zuvor gestoßen habe - die Bewährungsstrafe ergebe sich daraus, dass er anschließend mit Freunden noch den 50-jährigen Freund des Mannes gefährlich verletzt habe, so die Verteidigung.
Das Gericht erkannte aber keine Nothilfesituation und sprach den Jugendlichen der Körperverletzung mit Todesfolge und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. © dpa
Gewaltsamer Tod eines Feuerwehrmannes sorgt für Fassungslosigkeit
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