Karlsruhe/Neuruppin - Die Verurteilung eines 17-jährigen Tschetschenen wegen eines geplanten islamistischen Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen zu einer Jugendstrafe ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des jungen Mannes, wie mitgeteilt wurde.
Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Neuruppin vom August 2024 habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, begründete der BGH die Entscheidung. Das Landgericht hatte eine Jugendstrafe von vier Jahren Gefängnis wegen der Verabredung zum Mord und wegen der Verwendung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins verhängt.
Der Tschetschene hatte sich im Herbst 2023 mit einem ebenfalls verurteilten 15-jährigen Komplizen in Chats dazu verabredet, einen Lkw zu beschaffen und damit auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen (NRW) im Namen des Islamischen Staates möglichst viele Menschen zu töten. © Deutsche Presse-Agentur
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