Wiesbaden - Hessen will mit einem Frauensicherheitspaket Opfer besser schützen und Taten effektiver ahnden.

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"Jede Frau und jedes Mädchen soll sich in unserem Land sicher fühlen", erklärte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) nach einer Kabinettssitzung in Wiesbaden. Er verwies auf den Internationalen Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Die Aktion finden im Rahmen der UN-Kampagne "Orange the World" statt. Diese gibt es seit 1991 und dauert in diesem Jahr 16 Tage. Sie beginnt mit dem Orange Day. Viele Gebäude werden an dem Tag in Orange angestrahlt.

Nach aktuellen Daten sind immer mehr Frauen in Deutschland von Gewalt betroffen. So stieg etwa die Zahl der weiblichen Opfer von häuslicher Gewalt 2023 laut einer Auswertung des Bundeskriminalamts im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent auf mehr als 180.700. Nach Angaben der Staatskanzlei haben im vergangenen Jahr in Hessen mehr als 9.000 Frauen Gewalt in ihrer Ehe und Partnerschaft erfahren müssen, Tendenz steigend.

Rhein: Frauenschläger müssen volle Härte des Rechtsstaats spüren

Im Frauensicherheitspaket sind unter anderem die geplanten Verschärfungen beim Einsatz elektronischer Fußfesseln verankert. Dadurch sollen Näherungsverbote konsequenter durchgesetzt werden können. "Frauenschläger müssen die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen", bekräftigte Rhein. "Wir müssen den Sicherheitsbehörden endlich die Möglichkeit geben, gewalttätige Männer bestmöglich zu überwachen." Zu den weiteren Punkten in dem Papier zählen die Unterstützung von Frauenhäusern und Frauennotrufen sowie mehr Videoüberwachung von "Angsträumen" - also als unsicher empfundenen öffentlichen Plätzen und Wegen.

Im Krisenfällen gibt es Frauennotrufe als Ansprechpartner

In fast allen größeren Städten Hessens gibt es Frauennotrufe. Die Mitarbeiterinnen helfen und beraten Frauen, die Gewalt erfahren haben oder Gewalt befürchten. Neben der akuten Hilfe in Krisenfällen versuchen die Frauennotrufe auch, mit Initiativen und Projekten die Lage für Frauen zu verbessern. Ein solches Projekt heißt "Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung". Mitarbeiterinnen des Frauennotrufs schulen dabei medizinisches Personal. 38 Krankenhäusern aus den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen machen inzwischen mit. Nötig ist diese Maßnahme, weil die medizinische Versorgung nach sexualisierter Gewalt kein Bestandteil der medizinischen Ausbildung ist.

Ziel des Projektes sei es, vergewaltigten Frauen den Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung zu verhelfen - und auf Wunsch auch die Spurensicherung zu erleichtern, wie Angela Wagner von der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt erklärt, wo das Projekt 2013 an den Start gegangen ist. Ganz neu: In Zusammenarbeit mit Medizinerinnen hat die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt eine Reihe von Fortbildungsvideos produziert. "Diese Videos ergänzen perfekt unsere jährlichen Fortbildungsveranstaltungen", sagt Wagner. "Die Tutorials ermöglichen flexiblen Zugriff auf Informationen, die nach einer Vergewaltigung wichtig sind und tragen dazu bei, die Qualität der Versorgung weiter zu standardisieren und zu verbessern."

Land will Wohnungssuche nach Frauenhausaufenthalt erleichtern

Unabhängig von Alter, Herkunft und sozialem Status könne jede Frau Gewalt erleiden, sagte Frauenministerin Heike Hofmann (SPD). Das Land wolle das Netz von hessenweit 32 Frauenhäusern stabilisieren. Im Jahr 2023 sei 1.100 Frauen und 1.200 Kindern Schutz gegeben worden. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium sei eine Initiative in Arbeit, um mehr "Anschlusswohnungen" für Frauen bereitzustellen, die nach einem Aufenthalt im Frauenhaus wieder auf eigenen Beinen stehen wollen. Zudem soll für die Betroffenen die gesetzliche Möglichkeit eröffnet werden, eine Tarnidentität zu bekommen.

Anzügliche Bemerkungen zu Frauen sind kein Bagatelldelikt

Bereits vergangene Woche war bekanntgeworden, dass Hessen Straftaten mit dem Hintergrund des sogenannten Catcallings, also des sexuell anzüglichen Rufens oder Gestikulierens gegenüber Frauen, effektiver verfolgen will. Nach den Worten von Justizminister Christian Heinz (CDU) können bei diesen Delikten je nach Einzelfall die Straftatbestände der Beleidigung, Nötigung oder sexuellen Belästigung erfüllt sein. Per Rundverfügung sollen die hessischen Staatsanwaltschaften für das Thema sensibilisiert werden, das nach den Worten von Ministerpräsident Rhein "kein Bagatelldelikt ist".  © Deutsche Presse-Agentur

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