Ausländeramt Bad Homburg: Nach einer Erklärung im Kreistag will Landrat Ulrich Krebs keine weiteren Details zum Verdachtsfall in der Ausländerbehörde preisgeben.
Er verspricht vollständige Aufklärung und bittet eventuelle Mitwisser, sich zu melden. Notfalls anonym.
Der in Hessen gelegene Hochtaunuskreis wird nach den Worten von Landrat Ulrich Krebs (CDU) keine Details des Verfahrens rund um die Ausländerbehörde mehr nennen, solange die behördeninterne Überprüfung und rechtliche Untersuchungen laufen. Der Kreis hatte vor einer Woche Strafanzeige gegen einen Leitenden Mitarbeiter gestellt, der im Verdacht steht, Aufenthaltsgenehmigungen an Ausländer erteilt zu haben, denen diese nicht zustanden, sogar an Straftäter.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt prüft zurzeit, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet, der Anfangsverdacht ist Untreue. Außerdem prüft seit Wochen eine auf Compliance spezialisierte Kanzlei im Auftrag des Kreises die Fälle, mit denen der Mann betraut war.
"Mein Ziel und Auftrag war und ist es, eine rückhaltlose Aufklärung möglicher Fehlverhaltensweisen ohne Ansehung der Person, Position oder Parteizugehörigkeit möglicher Betroffener zu bewirken", sagte Krebs am Montagabend im Kreistag in Bad Homburg. Die augenblickliche Debatte bedrücke ihn sehr, zumal ein "Generalverdacht" zu Anfeindungen gegen Mitarbeiter und "nicht bewiesene Behauptungen" zu einer Vorverurteilung des Betroffenen führten.
Kreis habe Disziplinarverfahren eingeleitet
Dem Kreis lägen keine Informationen vor, dass einzelne oder mehrere Mitarbeiter "korruptive Vorteile" für Entscheidungen erhalten hätten. Solche Behauptungen aus der Presse werde er gleichwohl vorurteilsfrei prüfen. Der betreffende Mitarbeiter sei vorläufig freigestellt worden, als erste Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten bekannt geworden seien – für eine "diskrete Vorprüfung unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen", wie der Landrat sagte.
Als sich der Verdacht erhärtet habe, sei es dem Mitarbeiter bis auf Weiteres verboten worden, die Dienstgeschäfte zu führen und die Diensträume zu betreten. Zudem habe der Kreis ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Unabhängig von möglichen strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft müsse der Landkreis den Fall dienst- und verwaltungsrechtlich bewerten, also etwa prüfen, wie er in der Behörde darauf reagiere, sollten rechtswidrige Bescheide erstellt worden sein. Sollten Mitarbeiter der Behörde oder andere Personen meinen, Mitwisser zu sein, könnten sie sich auch anonym offenbaren.
Anträge von FDP und Grünen abgelehnt
Bevor der aktuelle Fall bekannt wurde, hatte die FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, der sich ebenfalls auf die Ausländerbehörde bezieht. Die Fraktion wollte, dass der Kreisausschuss den Abgeordneten umfassend über die Arbeit der Ausländerbehörde berichtet.
Als am Montag der Tagesordnungspunkt des FDP-Antrags an der Reihe war, kündigte der AfD-Abgeordnete Frank Bücken an, nun zu den jüngsten Ereignissen zu sprechen. Das Büro der Kreisorgane habe ihm auf Anfrage diese Möglichkeit genannt. Der Ältestenrat lehnte das aber nach einer Sitzungsunterbrechung ab; Bücken hätte dafür einen Dringlichkeitsantrag stellen müssen. Landrat Krebs sagte nach der Sitzung, er hätte nach seiner Erklärung auch eine Frage zugelassen.
In dem FDP-Antrag wird vor allem Auskunft darüber gefordert, wie lange die Behörde braucht, um verschiedene Fälle zu bearbeiten, also etwa bei Aufenthaltstiteln und Abschiebungen. Beschlossen wurde dann jedoch ein Änderungsantrag der Koalition aus CDU, SPD und Freien Wählern, der lediglich einen Bericht über "aktuelle statistische Daten" vorsieht.
Von einer Auskunft über konkrete Zeitfenster bei den Aufgaben der Behörde ist darin nicht die Rede, weshalb sich die FDP in der Abstimmung enthielt. Auch die Grünen votierten mit Enthaltung. Zuvor war ein Änderungsantrag ihrer Fraktion abgelehnt worden. Er sah vor, dem Kreisausschuss wegen der aktuellen Ereignisse auch die Frage zu stellen, welche Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung in der Behörde gälten. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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