Frankfurt/Main - Pflegebedürftige können in Hessen nun auch per Videotelefonie begutachtet werden. Laut Medizinischem Dienst (MD), der die Einstufung vornimmt, ist das bundesweit grundsätzlich möglich und wird in Hessen bereits praktiziert. Grundlage ist ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Eine Begutachtung per Videotelefonie sei in allen Fällen möglich, in denen auch eine Begutachtung durch ein Telefoninterview in Betracht kommt. "Dies gilt in erster Linie für die Begutachtung von Höherstufungsanträgen und für Wiederholungsbegutachtungen", sagte eine Sprecherin des MD Bund der Deutschen Presse-Agentur.
"Diverse Pilotprojekte auf Bundes- und Landesebene haben gezeigt, dass die videobasierte Pflegebegutachtung funktioniert – und zwar auch weitgehend unabhängig von den zugrundeliegenden Gesundheitsproblemen der antragstellenden Personen", sagte die Sprecherin.
Erforschung der Akzeptanz
An einem Modellprojekt namens "ViBe-Pflege" nimmt auch der Medizinische Dienst Hessen teil. "Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Erforschung der Akzeptanz aus Sicht der versicherten Personen und ihrer Angehörigen. Denn viele ältere Menschen stehen der Nutzung digitaler Gesundheitsleistungen noch skeptisch gegenüber", erklärte die Sprecherin.
Daher rechnet der Medizinische Dienst für 2025 noch mit einer vergleichsweise geringen Anzahl an Begutachtungen per Videotelefonie – zumal in vielen Fällen auch immer telefonische Begutachtungen möglich sind. "Es wird zukünftig darauf ankommen, den Mix an unterschiedlichen Begutachtungsformaten in der Praxis bestmöglich auszugestalten." © Deutsche Presse-Agentur
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