Razzia in Hessen: Eine Gruppierung aus dem Rhein-Main-Gebiet hat trotz des bestehenden Embargos in großem Stil Luxusautos nach Russland ausgeführt. Die Behörden haben Vermögenswerte in Millionenhöhe sichergestellt.

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Mit zahlreichen Durchsuchungen ist der Zoll am Freitag gegen eine Gruppierung aus dem Rhein-Main-Gebiet vorgegangen, die in großem Stil Luxusautos illegal nach Russland ausgeführt haben soll. Wie das Zollfahndungsamt Frankfurt mitteilte, wurden am Freitagmorgen insgesamt 23 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Dabei wurden rund 300.000 Euro in bar sowie umfangreiche Geschäftsunterlagen sichergestellt. Zudem pfändeten die Beamten fünf hochpreisige Fahrzeuge. An dem Einsatz waren auch Spezialkräfte sowie das Zollkriminalamt beteiligt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde ein Vermögensarrest von 13,3 Millionen Euro erwirkt – mit dem Ziel, den Beschuldigten den Zugriff auf ihre Vermögenswerte zu entziehen, "die mutmaßlich mit inkriminierten Handlungen erwirtschaftet wurden".

"Vielzahl von Tatbeteiligten"

Der Verdacht richtet sich konkret gegen vier Haupttatverdächtige aus dem Raum Offenbach und aus Aschaffenburg. Ihnen wird der unerlaubte Verkauf und die illegale Ausfuhr von Autos nach Russland entgegen bestehender Embargovorschriften vorgeworfen. So sollen sie trotz entsprechender Sanktionsvorschriften seit Ende 2022 bis heute mehr als 170 Luxusfahrzeuge nach Russland verkauft beziehungsweise ausgeführt haben.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt und der Frankfurter Zollfahndung ergaben, "dass sich das Netzwerk der Gruppierung über ganz Deutschland erstreckt und Verbindungen in zahlreiche osteuropäische Länder sowie Anrainerstaaten Russlands unterhält", wie die Behörden mitteilten. Unterstützt worden seien sie "durch eine Vielzahl von Tatbeteiligten".

Auf die Gruppierung aufmerksam wurden die Ermittler durch diverse Hinweise, die bei der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls aufgelaufen sind und dort ausgewertet wurden. In das Verfahren eingebunden sind zudem die Zollfahndungsämter Hamburg, Hannover und Stuttgart.

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Wie das Zollfahndungsamt weiter mitteilte, ist es laut geltender Rechtslage verboten, Luxusgüter bestimmter Kategorien unmittelbar oder mittelbar "an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen". Sofern im Anhang der Verordnung nichts anderes bestimmt sei, gelte das Verbot für Luxusgüter, deren Wert 300 Euro je Gegenstand übersteige. Weiterhin unterliegen bestimmte Personenkraftwagen einem generellen Ausfuhrverbot.  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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