Anklage wegen Umsturzplänen: Die Staatsanwaltschaft wirft einem Mann vor, in Deutschland einen Umsturz geplant zu haben.

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Das Gericht verurteilt ihn am Ende aber nur zu einer Bewährungsstrafe wegen Vergehen unter anderem gegen das Waffengesetz.

Ein 27 Jahre alter Mann ist vom Landgericht Frankfurt zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem ihm die Planung eines gewalttätigen Umsturzes in Deutschland vorgeworfen worden war. Der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer sagte in seiner Urteilsbegründung, der Mann habe nach Erkenntnis des Gerichtes keinen Anschlag geplant. In den Chats des Frankfurters sei zwar immer mal wieder die Rede vom "Tag X" gewesen, dies sei jedoch "leeres Gerede" gewesen.

Verurteilt wurde der Mann schließlich unter anderem wegen des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigerin des Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis gefordert. Auch die Anklagebehörde sah nach der Beweisaufnahme aber keine Anhaltspunkte mehr für eine schwere staatsgefährdende Straftat.

Im April 2023 festgenommen

Ursprünglich war dem Mann vorgeworfen worden, aus rechtsradikalen Motiven beabsichtigt zu haben, die demokratische Grundordnung in Deutschland mit Waffengewalt zu beseitigen - und unter anderem Muslime, Juden und Grünen-Politiker zu töten.

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Der Mann war im April 2023 festgenommen worden. Im Rahmen von Ermittlungen waren mehrere ihm gehörende Waffen- und Munitionslager im Rhein-Main-Gebiet gefunden worden. Dort befanden sich demnach unter anderem Flieger- und Splitterbomben sowie Maschinengewehre und Sprengkörper.  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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