Neubrandenburg - Mit einwöchiger Verzögerung hat vor dem Landgericht Neubrandenburg ein Prozess gegen eine 40-jährige Frau begonnen, die ihre minderjährige Stieftochter massiv misshandelt haben soll.

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Sie und ihr ebenfalls angeklagter Ehemann, der Vater des Mädchens, wurden polizeilich vorgeführt, da sie zur eigentlichen Prozesseröffnung am vorigen Dienstag nicht erschienen waren.

Laut Anklage sperrte die 40-jährige Hauptangeklagte das Mädchen zwischen 2020 und Sommer 2021 mehrfach in der Dusche ein, wo es essen, schlafen und auch seine Notdurft verrichten musste. Als die vorgeworfenen Straftaten begannen, war das Opfer 14 Jahre alt.

Die Richterin sprach am Dienstag von einer möglichen Freiheitsberaubung von einer Woche. Laut Anklage soll das Mädchen zum Schluss sogar mehrere Wochen in die Dusche eingesperrt gewesen sein.

Urteil könnte am 1. April fallen

Ein erstes Verfahren war im November 2024 wegen einer geplatzten Verfahrensabsprache zwischen den Prozessbeteiligten abgebrochen worden. Die Verständigung sah damals im Gegenzug für ein Geständnis der Angeklagten einen bestimmten Strafrahmen vor. Da die Angeklagten sich aber nicht vollumfänglich geständig eingelassen hätten, sei eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich, teilte das Gericht mit. Zu dem Zeitpunkt waren die Angeklagten jeweils noch ein Jahr jünger.

Wie damals schloss das Gericht auch heute die Öffentlichkeit noch vor Verlesung der Anklage aus. Die Richterin begründete das unter anderem mit dem Schutz der Intimsphäre der Prozessbeteiligten und der Zeugen. Nur das Urteil ist öffentlich, das nach bisheriger Planung am 1. April gesprochen werden soll.

Neben dem Ehepaar ist auch die 17-jährige Tochter der Frau angeklagt. Ihr Verfahren wurde bereits im November abgetrennt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vor.

Anspruch auf faires Verfahren

Der Ausschluss der Öffentlichkeit gilt mit Ausnahme der Urteilsverkündung für die ganze Hauptverhandlung, in der zahlreiche Zeugen vernommen werden sollen. Auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind nicht öffentlich. Es gehe dabei auch um den Schutz des Mädchens, das laut Anklage zum Teil erniedrigend behandelt worden sein soll. Die Hauptangeklagte soll es unter anderem gezwungen haben, sich im Badezimmer in die Badewanne in eiskaltes Wasser zu legen.

Es sei zu erwarten, dass auch familiäre Verhältnisse in dem Prozess zur Sprache kämen, so die Richterin weiter. Das öffentliche Interesse überwiege in diesem Falle nicht den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Es gehe auch darum, den Anspruch auf ein faires Verfahren zu gewährleisten.  © Deutsche Presse-Agentur

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