Groß war der Andrang am Donnerstagabend, 16. Januar, in der Sekundarschule Ruppichteroth. Doppelt so viele Menschen, wie es Sitzplätze gab, wollten hören, ob zwischen Eitorf und Ruppichteroth demnächst ein Windpark entstehen wird.

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Neben Bürgermeister Mario Loskill informierten Steffen Lackmann von der Hellweg Wind GmbH, dem Betreiber des Windparks und Maximilian Graf von Nesselrode, Eigentümer der Waldflächen, über das geplante Vorgehen.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick.

Wie viele Windräder sollen gebaut werden?

Das steht noch nicht fest. Beantragt sind 18 Windkraftanlagen, von denen fünf in Ruppichteroth und 13 in Eitorf stehen sollen. Sie sind Teil eines Bebauungsplans, der erst noch vom Rhein-Sieg-Kreis genehmigt werden muss. Maximilian Graf von Nesselrode, dem die Waldflächen gehören, geht selbst davon aus, dass nicht alle 18 Windräder genehmigt werden. Alle Anlagen bleiben im Besitz von Hellweg Wind und werden nicht an einen Investor verkauft.

Wo genau sollen die Windkrafträder hin?

Es handelt sich um Gebiet zwischen Hatterscheid, Oberlückerath, Fußhollen und Schmitzdörfgen in Ruppichteroth, das im Osten bis nach Rankenhohn sowie im Süden nach Balenbach und das Gebiet oberhalb von Bourauel in Eitorf reicht. Es ist eine Fläche, die zunächst einmal als Windpark infrage kommt. Sie gehört auf beiden Gemeindeteilen der Gräflich Nesselrodeschen Forstverwaltung.

Warum ausgerechnet hier?

Das Windflächenenergiebedarfsgesetz legt fest, dass in Nordrhein-Westfalen mindestens 1,8 Prozent der Fläche als Windpark ausgewiesen werden müssen. Im Regierungsbezirk sind es 15.682 Hektar. Es brachte sich Maximilian Graf von Nesselrode ins Spiel, der in Ruppichteroth auf Burg Herrnstein lebt. Er ist von Nachhaltigkeit und Klimaschutz überzeugt.

Wie hoch sollen die Windräder werden, und wie groß ist der Abstand?

Geplant ist eine Nabenhöhe von 175 Metern, ebenso lang sind die Rotorblätter. Das ergibt eine Gesamthöhe von 262,5 Metern. Der Mindestabstand zur Wohnbebauung umfasst nach jüngster Rechtsprechung die zweifache Höhe. Sichtbar werden die Anlagen natürlich sein. Von Oberlückerath und Bornscheid stehen sie rund 800 Meter entfernt, von Hatterscheid als 700 Meter, von Schmitzdörfgen 900 Meter, von Stockum, Litterscheid und Fußhollen zwischen 800 und 1000 Metern.

Welche Leistung erzeugen die Windkraftanlagen?

Ein Windrad erzeugt sieben Megawatt Strom pro Stunde, das ergibt einen realen Ertrag von geschätzt 16 bis 17 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Damit können 4500 Haushalte versorgt werden. Die Gemeinden erhalten mehrere Zehntausend Euro Gewerbesteuer pro Jahr. Da sie umliegenden Kommunen eine Abgabe zahlen müssen, profitieren sie wechselseitig von dem Windpark. Menschen in Eitorf und Ruppichteroth können mit einem niedrigeren Strompreis rechnen.

Was ist mit Schallemissionen?

In einem Dorf beziehungsweise in Mischgebieten sind nachts Geräuschpegel bis zu 45 Dezibel erlaubt, das entspricht in etwa dem Betrieb eines Kühlschranks. In reinen Wohngebieten sind nur 35 Dezibel gestattet, das ist ungefähr so laut wie ein Flüstern. Die Lärmemissionen der Windkraftanlagen sollen darunter liegen. Auch der Infraschall ist nach 300 Metern nicht mehr hörbar.

Was ist mit Schattenwurf und Abnutzung der Rotorblätter?

Beträgt der Schattenwurf mehr als 30 Stunden pro Jahr, sollen die Anlagen, die sowieso meistens nachts laufen werden, vorübergehend abgeschaltet werden. Der Abrieb an den Rotorblättern soll zwischen 2,1 und 3,4 Kilo pro Windrad und Jahr liegen. Das ist vergleichsweise wenig: Das Fraunhofer Institut hat ermittelt, dass der Abrieb von Windrädern deutschlandweit pro Jahr bei 78 Tonnen liegt, der von Autoreifen dagegen bei 102.000 Tonnen.

Wie steht es um Arten- und Naturschutz?

Klar ist, dass der Eingriff in die Natur immens ist. Deswegen sollen die Windräder größtenteils auf Ackerflächen oder abgestorbenen Waldflächen gebaut werden. Die Grundfläche einer Anlage beträgt 2500 Quadratmeter, in der Umgebung müssen bis zu 7000 Quadratmeter frei bleiben. Der geplante Windpark fällt in das Brutgebiet des Rotmilans, eine ungefährdete Raubvogelart. Deren Horste seien Lackmann zufolge bekannt, die Entfernung von Gutachtern geprüft. Außerdem liefen die Anlagen meist nachts. Für alle beanspruchten Flächen sollen andere Gebiete als Ausgleich neu bepflanzt werden.

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Wann beginnt der Bau?

Der Antrag für den Windpark wurde im vergangenen November gestellt. Sofern er wie geplant 2026 genehmigt wird, ist nicht vor einem Baubeginn um den Jahreswechsel 2027/2028 zu rechnen. Auch sollen die Windräder nicht für immer dort stehen bleiben. Der Rückbau ist eingeplant und finanziell verbürgt.   © Kölner Stadt-Anzeiger

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