Köln - Nach dem Tod einer Autofahrerin auf der A3, die durch eine Betonplatte erschlagen wurde, ist der Prozess gegen Geldauflagen eingestellt worden. Das hat ein Sprecher des Landgerichts in Köln mitgeteilt. Der WDR hatte zuvor berichtet.
Ein angeklagter Oberbauleiter muss im Gegenzug 90.000 Euro Geldauflage zahlen, ein Mitarbeiter von Straßen.NRW 60.000 Euro. Bereits im November war das Verfahren gegen einen weiteren Mitarbeiter des Landesbetriebs für den Straßenbau gegen Zahlung von 30.000 Euro eingestellt worden.
Eine 66-jährige Frau war bei Köln über die A3 gefahren, als sich am 13. November 2020 plötzlich eine tonnenschwere Platte aus einer Lärmschutzwand löste und auf ihren Kleinwagen stürzte. Die 66-Jährige war sofort tot.
Mutter und Schwester des Opfers hätten als Nebenklägerinnen die Anregung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Geldauflagen vorläufig einzustellen, begrüßt, teilte das Gericht mit. Wenn die Angeklagten die Auflagen erfüllen und die Geldsummen zahlen, gilt das Verfahren als endgültig eingestellt.
Zuvor habe die Strafkammer berichtet, dass sich der gegen den Oberbauleiter erhobene Anklagevorwurf eines vorsätzlichen Totschlags durch Unterlassen nicht bestätigt habe. Den beiden anderen Angeklagten war fahrlässige Tötung vorgeworfen worden.
Improvisierte Haltewinkel
Der Prozess am Kölner Landgericht hatte im August begonnen. Die Angeklagten waren damals 59 und 62 Jahre alt. Eine von Straßen.NRW beauftragte Baufirma hatte 2008 beim Ausbau der A3 die Schallschutzmauer montiert. Dabei wurden 200 jeweils sechs Tonnen schwere Schallschutzplatten in Halterungen in der Betonwand eingehängt.
Beim Einbau stellte sich laut Anklage jedoch heraus, dass bei sieben der 200 Platten die Maße nicht mit den Halterungen übereinstimmten. Um das Ganze passend zu machen, waren improvisierte Haltewinkel angeschweißt worden sein. Als Folge sei der Korrosionsschutz nicht mehr ausreichend gewesen.
Gutachten belegte mangelnde Statik
Straßen.NRW war damals über die vom Plan abweichende Befestigung informiert worden und hatte daraufhin von der Firma ein Statik-Gutachten gefordert. Dieses soll dem Oberbauleiter im September 2008 vorgelegen haben. Ergebnis: Die Tragfähigkeit sei auf Dauer nicht gewährleistet.
Der Ingenieur soll das Gutachten jedoch nicht an den Landesbetrieb weitergeleitet haben. Die Verteidigerin des Ingenieurs hatte ausgeführt, ihr Mandant habe das Gutachten nicht unterschlagen, sondern selbst nicht zur Kenntnis genommen. Als Bereichsleiter sei er nicht für die Montage der Platten verantwortlich gewesen, sondern ein Bauleiter, der inzwischen gestorben sei.
Im November 2008 erfolgte die Abnahme der Konstruktion durch den Landesbetrieb - allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Sicherheit der Befestigungen noch nachzuweisen sei.
Die beiden 59-Jährigen hätten als damals Verantwortliche bei Straßen.NRW aber nie nachgehakt, wo denn das Gutachten bleibe, hatte die Staatsanwaltschaft kritisiert. Sie hätten ihre Kontrollpflichten nicht erfüllt.
Der Verteidiger eines Mitarbeiters von Straßen.NRW hatte die Zuständigkeit seines Mandanten für Abnahme und Kontrolle des Projekts bestritten. Der dritte Angeklagte hatte zunächst geschwiegen. Im Laufe der Jahre korrodierten die Halterungen - bis eine der 2,50 mal 5,30 Meter großen Lärmschutzplatten schließlich nachgab. © Deutsche Presse-Agentur
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