Dass der "politische Wille nach Erhaltung der Clubszene bei der Verwaltung angekommen sei", freute nicht nur Luise Themann, Fraktionsvorsitzende der Grünen, als in der Ehrenfelder Bezirksvertretung (BV) über eine Vorlage des Stadtplanungsamts zur Sicherung von Vergnügungsstätten diskutiert wurde.
Einstimmig befürwortete die BV die Absicht der Verwaltung, die Schutzzone im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen sogar noch auszuweiten.
Schon 2020 hatte der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplans beauftragt, der den Bestand der Ehrenfelder Clubs an Lichtstraße und Grüner Weg angesichts der ständig näher rückenden Wohnbebauung sichern würde. In einem Bebauungsplan wird – vereinfacht gesagt – die Art der Nutzung eines bestimmten Areals festgelegt. Wenn dort also Gewerbe oder Vergnügungsstätten erlaubt sind, haben künftige Hausbesitzer oder Mieter eher schlechte Karten, wenn sie gerichtlich gegen den anfallenden Lärm vorgehen möchten.
Schutz und Erweiterung der Ehrenfelder Clubmeile
Noch ist der Bebauungsplan für die Ehrenfelder Clubmeile nicht ausformuliert, es zeichnet sich aber ab, dass darin "Sondergebiete" für Diskotheken, Tanzlokale, Tanzbars und ähnliche Betriebe ausgewiesen werden, die von sogenannten Urbanen Gebieten als Schutzzonen umgeben sind. In diesen Zonen sind keine Clubs zugelassen, Wohnen ist dort nur dann möglich, wenn es – aufgrund der Architektur der Gebäude etwa – mit dem Clubbetrieb vereinbar ist.
Spätestens seit Pläne bekannt wurden, auf dem früheren Post-Gelände am Ehrenfeldgürtel Mikro-Apartments hochzuziehen, merkte man beim Stadtplanungsamt allerdings, dass die Beschränkung auf Lichtstraße und Grüner Weg nicht ausreicht. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans wurde daher um Abschnitte der Bartholomäus-Schink-Straße sowie des Ehrenfeldgürtels erweitert, um zusätzlich den "Club Bahnhof Ehrenfeld" und das "Yuca" sowie "Bumann & Sohn" und "Artheater" zu schützen – und alles, was in Zukunft noch in den noch freien Bahnbögen passieren mag.
Eine Bauvoranfrage zur Errichtung von Wohnungen auf einem Grundstück unmittelbar nördlich des Artheaters hatte im vergangenen Jahr dazu geführt, dass sich die Verwaltung intensiv mit dem Thema befasste. Dabei stellte man fest, dass der Geltungsbereich noch einmal ausgedehnt werden muss. Auch wenn die Betreiber des Artheaters das betreffende Grundstück inzwischen angekauft haben, sodass der Bestand der Veranstaltungs-Location vorläufig gesichert ist.
Ehrenfelder Clubmeile: Berücksichtigung der Anwohner
In der aktuellen Fassung schließt die Schutzzone das Spielplatzgelände an der Schönsteinstraße ebenso ein wie das nordöstlich gelegen Caritas-Areal inklusive des Altenzentrums. Auch die Grundstücke nördlich des Artheaters am Gürtel entlang bis zur Subbelrather Straße, auf dem unter anderem das Sparkassen-Gebäude steht, gehören nun dazu. An der Ecke Oskar-Jäger-Straße/Lichtstraße wurde der dortigen Schutzzone ein vergleichsweise schmales Grundstück südlich des Sonic Ballroom hinzugefügt.
"Das heißt aber nicht, dass nun zum Beispiel die Senioren mit einer höheren Lärmbelastung zu rechnen hätten. An den Richtwerten für die Lärmemissionen ändert sich ja nichts", sagte Bezirksbürgermeister Volker Spelthann (Grüne).
Auf Nachfrage der SPD-Fraktionsvorsitzenden Petra Bossinger bestätigte Silke Rheinschmidt vom Stadtplanungsamt auch, dass die schon bestehenden Wohnungen in den neu hinzugekommenen Teilen der Schuttzone selbstverständlich Bestandsschutz genießen. Bei Veränderungen an den Gebäuden im Zuge von Modernisierung und Sanierung etwa, oder durch Anbauten, wird man beim Bauaufsichtsamt künftig allerdings etwas genauer hinsehen.
Auch weiß niemand, was sich in Ehrenfeld in Zukunft noch alles entwickelt, die Clubszene sei schließlich "flexibel", gab Silke Rheinschmidt zu bedenken: "Gegebenenfalls muss der Geltungsbereich des Bebauungsplanes noch einmal erweitert werden." © Kölner Stadt-Anzeiger
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