"Ich bin nicht in der Lage, eine Haft anzutreten. Ich beantrage Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus."

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Verzweifelt sprang der 36-Jährige, der sich wegen Vergewaltigung eines wehrlosen Wesselingers vor dem Landgericht verantworten musste, nach dem Urteil von sieben Jahren Haft von der Anklagebank auf.

Bis zuletzt hatte er seine Tat in der Silvesternacht 2022/2023 in einem Phantasialand-Hotel abgestritten. Doch die Handschellen wurden ihm noch im Gerichtssaal angelegt. Zuvor hatte er sich auf freiem Fuß befunden.

Vergewaltigung in Phantasialand-Hotel: Gericht bildete eine Gesamtstrafe

Allein für die Vergewaltigung verhängte die 13. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Benjamin Roellenbleck eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Dazu kamen ein Jahr und sechs Monate für die falsche Beschuldigung des Opfers als Vergewaltiger, die für den bereits körperlich und seelisch traumatisierten Wesselinger weitere erhebliche Folgen nach sich zog. Das Gericht machte aus den beiden Einzelstrafen eine Gesamtstrafe von sieben Jahren.

Gutachter hatten dem mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Ihm sei klar gewesen, dass sein bis zur Bewusstlosigkeit alkoholisiertes Opfer zum Tatzeitpunkt unfähig war, einem Geschlechtsverkehr zuzustimmen.

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Augenzeugen der Vergewaltigung im Phantasialand

Dass kein Einvernehmen bestand, belegten Schilderungen des Geschädigten selbst und von zwei Zeugen, die sich auf einem gemeinsamen Ticket im Phantasialand vergnügen wollten, vom Verlauf der Silvesterparty. Der Wesselinger habe wiederholt Annäherungsversuche des 36-Jährigen zurückgewiesen. Obendrein wurden die beiden Männer am frühen Neujahrsmorgen Augenzeugen der Vergewaltigung.

Die Aussagen und nicht zuletzt die eindeutige Spurenlage überzeugten das Gericht von der Schuld des 36-Jährigen im Sinne der Anklage.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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