Die Platane, die den denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere bedroht, sollte jetzt doch gefällt werden – dachte man.
Die Bezirksregierung hatte Ende vergangenen Jahres ihre Anweisung an die Oberbürgermeisterin Reker zurückgenommen, dass die Platane stehen bleiben muss. Der Umweltausschuss hatte auch bereits beschlossen, dass sie gefällt wird. Das Umweltamt hat somit gerade eine Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz für die Fällung der sich im Landschaftsschutzgebiet befindlichen Platane erteilt.
Doch der Baum wird nun trotzdem stehen bleiben, zumindest vorerst. Denn der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat gegen die Fällung der genannten Platane am Bahnhof Belvedere Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Diese hat aufschiebende Wirkung.
Rechtsstreit um Fällung der Platane geht in die nächste Runde
Das bedeutet, der Baum darf nicht gefällt werden bis über den Rechtsstreit entschieden ist. Damit geht der jahrzehntelange Streit wieder einmal in eine neue Runde, jetzt vor Gericht. Seit mehr als zehn Jahren setzt sich der Förderkreis Belvedere für die Sanierung des städtischen Bahnhofsgebäudes ein und stellte schon im Jahr 2014 einen Fällantrag für die das Gebäude unterwurzelnde Platane.
Doch der Beirat des Umweltamtes, ein beratendes Gremium, widersprach mit der Begründung, dass sie ein Naturdenkmal sei, sich im Landschaftsschutzgebiet befinde und stehen bleiben könne, wenn der Bahnhof saniert wird. Das Umweltamt verweigerte die Fällgenehmigung. Die Denkmalschützer wandten sich an den Petitionsausschuss des Landes NRW.
Nach Ortsterminen und auf der Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens kam dieser zu dem Ergebnis, dass zum Schutz des Denkmals von nationaler Bedeutung zwei Platanen entfernt werden müssten, besonders der dicht am Bahnhofsgebäude wachsende Baum. Die Oberbürgermeisterin wies daher das Umweltamt an, zu fällen. Der Umweltausschuss des Stadtrats entschied ebenfalls, dass die Platane zu entfernen sei.
Klage des BUND: Rechtswidriger Bescheid zur Baumfällung
Nun schaltete sich die Bezirksregierung ein und teilte mit, sie müsse bleiben. Das Umweltamt fällte nicht. Die Oberbürgermeisterin bereitete daraufhin einen neuen Ratsbeschluss zur Fällung vor und wurde von der Bezirksregierung per offizieller Anweisung zurückgepfiffen. Nach einem Gespräch mit dem Petitionsausschuss nahm die Bezirksregierung sie allerdings zurück.
Bevor jedoch die Stadtverwaltung nun tatsächlich zur Fällung schreiten konnte, hat der BUND Klage eingereicht: Der von Oberbürgermeisterin Henriette Reker veranlasste Bescheid zur Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans sei rechtswidrig, schreibt der Umweltverband.
"Es geht hier um mehr als eine Platane", sagt Holger Sticht, Vorsitzender des BUND in NRW. Die Landesregierung habe einen Bescheid der Bezirksregierung zum Schutze des Baums aus politischen Gründen zurückziehen lassen und die Oberbürgermeisterin daraufhin einen Gesetzesverstoß angewiesen. Es handele sich um versuchte Rechtsbeugung.
Welche politischen Gründe die Landesregierung wohl dazu bewegt, die Baumfällung voranzutreiben, lässt der BUND allerdings offen. Dass die Fällung gegen das Gesetz verstößt, begründet der Umweltverband damit, dass der Baum stehen bleiben und der Bahnhof trotzdem saniert werden könne. Er bezieht sich dabei auf ein älteres Gutachten, das zu diesem Ergebnis kommt.
Das vom Petitionsausschuss in Auftrag gegebene Gutachten kam allerdings nach einer Güterabwägung zwischen dem Naturdenkmal und einem Baudenkmal von nationaler Bedeutung zur gegenteiligen Auffassung, die auch die Oberbürgermeisterin zu ihren Handlungen veranlasste. Ob es sich dabei, um "versuchte Rechtsbeugung" handelt oder ob die Platane am Ende doch irgendwann gefällt werden darf, wird nun das Verwaltungsgericht entscheiden. © Kölner Stadt-Anzeiger
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