An der Tat des 38-Jährigen besteht kein Zweifel, bei ihrer Einordnung gingen die Einschätzungen am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht jedoch weit auseinander.

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Während die Staatsanwaltschaft für den Hammerangriff des 38-Jährigen auf seine damalige Ehefrau zehn Jahre Haft wegen versuchten heimtückischen Mordes forderte, vermochte Verteidiger Tobias Westkamp in dem Angriff "lediglich" einen versuchten Totschlag zu erkennen. Er plädierte auf höchstens fünf Jahre Haft.

Nebenklageanwältin Stephanie Rader erkannte ebenfalls auf versuchten Mord. Zudem sprach sie dem "auswendig aufgesagten Geständnis" des Angeklagten "Reue und Verantwortungsübernahme für die Tat" ab. Deshalb könne dies auch nicht strafmildernde gewertet werden.

Frau hatte sich getrennt

Am 4. Februar 2024 soll der Angeklagte aus bislang nicht geklärten Gründen mehrmals mit einem schweren Fäustling auf seine unter der Dusche stehende Noch-Ehefrau eingeschlagen haben. Die Frau erlitt rund 20 Riss- und Quetschwunden am Kopf, im Gesicht und an den Schultern. Zudem erlitt sie einen schweren Trümmerbruch an einer Hand — vermutlich, weil sie Hammerschläge abzuwehren versuchte. Die Frau hatte sich im November 2023 von dem Angeklagten getrennt. Wenige Tage vor der Tat hatte sie mit den Kindern eine neue Wohnung bezogen.

Am Tattag war der Angeklagte zunächst auf einer Karnevalssitzung, während die Geschädigte im zuvor gemeinsam bewohnten Haus der Familie die Kinder (7 und 4) betreute. Nach der Rückkehr des Angeklagten kam es zu dem Hammerangriff. Dabei sei die duschende Geschädigte völlig arg- und wehrlos gewesen, so die Staatsanwältin. "Man muss sich das mal vorstellen: Die Geschädigte steht nackt unter der Dusche, als der Angeklagte plötzlich die Tür aufreißt und mit kraftvollen und weit ausholenden Bewegungen auf ihren Kopf schlägt", sagte die Anklägerin.

Sechsjähriger Sohn holte Hilfe bei den Nachbarn

Dennoch habe die Geschädigte es irgendwie geschafft, die Dusche zu verlassen. Während der Angeklagte weiter auf die Frau eingeschlagen habe, habe sie geschrien, was den damals sechsjährigen Sohn auf den Plan gerufen habe. Der habe versucht, seinen Vater am T-Shirt von der Mutter wegzuziehen und ihr das Leben zu retten.

Als ihm dies aber nicht gelungen sei, sei der Junge auf Aufforderung seiner Mutter losgelaufen und habe die Nachbarn gerufen. Selbst als der Nachbar mit seiner Frau am Tatort eingetroffen sei, habe der Angeklagte noch mit dem Hammer auf die Frau eingeschlagen. Mindestens drei "wuchtige Hammerschläge" habe der Nachbar noch wahrgenommen, bevor er dem Angeklagten das Werkzeug habe entreißen können.

Staatsanwältin sieht keine Handlung im Affekt

Die Staatsanwältin folgte dem psychiatrischen Sachverständigen darin, dass kein Affekt vorgelegen habe, der Angeklagte voll schuldfähig gehandelt habe. Die Staatsanwältin fand den Fall ein exemplarisches Beispiel dafür, dass Frauen auch im 21. Jahrhundert noch Opfer von Gewalt würden, "nur weil sie ein selbstbestimmtes Leben führen wollen".

Diese Einordnung kritisierte Verteidiger Westkamp als "persönliche Meinung der Frau Staatsanwältin". Der Sache werde so eine Bemerkung nicht gerecht, komme einer Vorverurteilung gleich und sei "einem demokratischen Rechtsstaat nicht würdig". Trotz anders lautender Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen, wollte Westkamp nicht ausschließen, dass sein Mandant im Affekt gehandelt habe. So sei die Tat ohne jede Sicherungstendenz durchgeführt worden. "Die Kinder waren im Haus", sagte Westkamp. Das spreche klar gegen eine geplante versuchte Tötung.

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Im letzten Wort sagte der Angeklagte sichtlich bewegt: "Ich bereue, was ich getan habe, ich bereue es jeden Tag." Er habe unerträgliches getan, habe viele Menschen enttäuscht. "Ich bin voller Scham am Tiefpunkt meines Lebens."

Das Urteil wird am Montag erwartet.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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