Wie geht es weiter mit dem in der Nachbarschaft umstrittenen Plan, am Alkenrather Weiher ein mehrstöckiges Seniorenwohnhaus mit angeschlossener Kindertagesstätte zu bauen?

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Zuletzt hatte der Stadtrat einer Fristverlängerung zugestimmt, weil der Investor, die CC-Coeln Consult GmbH, mit dem Einreichen von Unterlagen in Verzug sei, das Vorhaben aber weiter verfolgen wolle.

Die CDU-Fraktion wollte von der Stadt genauer wissen, wie es um das Projekt an der Geschwister-Scholl-Straße bestellt ist. Die eingereichten Fragen wurden nun über das Mitteilungsportal "z.d.A. Rat" beantwortet – allerdings sehr vage.

Ausweichende Antworten

Die verlassenen Bestandsgebäude auf dem ehemaligen Grundstück der evangelischen Kirchengemeinde verfallen zusehends, beklagt die CDU. Das ergebe nicht nur ein "schändliches Bild" für Alkenrath, sondern berge auch akute Einsturzgefahr. Wann mit einem Baubeginn zu rechnen sei, wollte sie von der Stadt wissen. Die Antwort ist ausweichend: Das Bauantragsverfahren zur Kita sei noch nicht abgeschlossen, Fristen zum Baubeginn und zur Baufertigstellung könnten erst danach greifen. Im Falle des Apartmenthauses für betreutes Seniorenwohnen sei der Bauantrag zwar eingereicht worden, aber unvollständig. Auch hier könne kein Datum für den Baubeginn genannt werden.

Zum Abbruch der Gebäude sei der Investor vertraglich verpflichtet, in dessen Besitz sich auch das Grundstück befindet, erklärt die Stadtverwaltung weiter. Laut städtebaulichen Geboten aus dem Baugesetzbuch könne die Stadt erst eingreifen, wenn "die nicht genutzten Bestandsgebäude zunehmend zum städtebaulichen Missstand werden".

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Bei den vielen Unklarheiten ist eins aber sicher: Anpassungen an den Plan von Seiten der Stadt wird es nicht mehr geben. Alle eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung seien gemäß der gesetzlichen Vorgaben behandelt worden. Diese hatte allerdings in Corona-Zeiten unter erschwerten Bedingungen stattgefunden, weswegen auf Drängen der Anwohnenden 2022 eine weitere Bürgerversammlung stattgefunden hatte. Diese sei aber "außerhalb der vom Baugesetzbuch vorgegebenen Beteiligungsschritte" abgelaufen, schreibt die Stadtverwaltung, ein Einspruchsrecht habe es hier also nicht mehr gegeben. Die Nachbarn beklagen, dass ein siebenstöckiges Haus für die Gegend überdimensioniert sei und fürchten zudem Verkehrs- und Parkplatzprobleme.   © Kölner Stadt-Anzeiger

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