Die Stadt Köln bestätigt eine Klage gegen die Gebührensatzung für Geflüchtete beim Oberverwaltungsgericht.

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Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte über die Klage von vier Geflüchteten berichtet, die von der Stadt Köln untergebracht werden. Sie halten die Kosten für ihre Unterbringung für unverhältnismäßig – Menschen, die in Übergangswohnheimen leben und selbst arbeiten, müssen in Köln bis zu 29 Euro pro Quadratmeter zahlen.

Eine Familie, die mit drei Kindern in einem Container lebt, sollte einem Gebührenbescheid zufolge ohne Heizkosten 1251 Euro zahlen. Der Arbeitskreis Politik (AK) der Kölner Willkommensinitiativen hat die Klage für die Geflüchteten eingereicht. Die Stadt Köln gehe davon aus, "dass die Gebührensatzung formell und inhaltlich rechtmäßig ist", teilt eine Sprecherin der Stadt Köln mit. Zu Einzelheiten wollte die Stadt sich aufgrund der laufenden Klage nicht äußern. Der AK Politik argumentiert, dass Geflüchtete, die sich integrieren und arbeiten, mit der aktuellen Gebührensatzung ausgegrenzt und entmutigt würden.

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Im Dezember 2023 hatte die Stadt Köln eine neue Gebührensatzung beschlossen. Zuvor hatten Geflüchtete, die arbeiten, Härtefallanträge stellen müssen, um die zum Teil sehr hohen Unterkunftskosten in städtischen Unterkünften nicht komplett selbst zahlen zu müssen. Viele Flüchtlinge hatte Mahnbescheide über fünfstellige Beträge erhalten. (uk)  © Kölner Stadt-Anzeiger

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