Münster - Rund 17 Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss für eine Kohlenmonoxid-Pipeline im Rheinland hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Münster die beiden letzten anhängigen Verfahren für beendet erklärt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Juni 2023 Klagen der Stadt Hilden gegen zwei Planänderungsbeschlüsse aus dem Jahr 2009 abgewiesen, auf rechtskräftige Entscheidungen des OVG in der Sache verwiesen und die Berufung nicht zugelassen. Das hatte die Stadt nicht akzeptiert und Antrag auf Zulassung in Münster gestellt.
Das OVG aber lehnte dies am 24. Januar 2025 ab, wie das Gericht mitteilte. Damit sind sämtliche Verfahren in dem Streit um die CO-Pipeline erfolglos und rechtskräftig abgeschlossen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte die Planung und den Betrieb für die 67 Kilometer lange Rohrfernleitung von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen seit 2007 mehrfach geändert und genehmigt. Mit der Pipeline werden die Chemieparks der früheren Bayer Material Science AG, heute Covestro AG, miteinander verbunden. Das OVG hatte in einem Leitverfahren mit Urteil vom 31. August 2020 vier Klagen von Privatleuten abgewiesen. Dieses Urteil ist seit 2021 rechtskräftig. © Deutsche Presse-Agentur
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