Mainz - Das geplante neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz soll auch dem Schmerz und der Trauer von Eltern von Sternenkindern gerecht werden. So werden Babys bezeichnet, die kurz vor, während oder bald nach der Geburt sterben.

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Wenn die Mutter oder ein anderer Elternteil gleichzeitig oder kurz nach dem Sternenkind stirbt, sieht das neue Gesetz eine Ausnahmereglung vor. Dann können - auf Antrag eines Elternteils - die Mutter und das Kind gemeinsam beerdigt werden, wie Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) ankündigte.

Gesetz soll der Trauer von Eltern gerecht werden

"Ein Kind zu verlieren ist das Schlimmste, was Eltern passieren kann. Abschiednehmen braucht Zeit", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Wir wollen Menschen in der Stunde des größten Verlustes einen Ort der Trauer garantieren."

Dies gelte auch für eine gemeinsame Bestattung mit einem zeitnah verstorbenen Elternteil, "gerade in Fällen von tödlichen Unfällen oder dem Tod der Mutter während der Geburt", sagt der Gesundheits- und Wissenschaftsminister.

An die Trauer der Angehörigen wird auch gedacht

Die Trauer der nahen Angehörigen werde in der Novelle auch gewürdigt. Diese können demnach auch die Bestattung von Sternenkindern oder die gemeinsame Bestattung der Kinder mit einem Elternteil beantragen - allerdings nur, wenn der Vater und die Mutter nicht mehr leben. Bislang können Sternenkinder nur auf Antrag eines Elternteils bestattet werden.

Bestattungsgesetz ist schon mehr als 40 Jahre alt

Das aktuell gültige Bestattungsgesetz ist 41 Jahre alt und soll neu gefasst werden. Das Kabinett hat die Novelle schon gebilligt. Derzeit läuft ein Anhörungsverfahren mit Verbänden sowie Kommunen. In den Landtag kommen dürfte der Entwurf im Frühjahr 2025. Das geplante neue Gesetz erlaubt auch Seebestattungen in einigen Flüssen sowie weitere Bestattungsarten.

Begriff "Fehlgeburt" soll gestrichen werden

Der Wortschöpfung Sternenkinder liege der Gedanke zugrunde, dass diese Kinder den Himmel und die Sterne erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken durften, erläuterte der Sprecher des Gesundheitsministeriums David Freichel.

Viele betroffene Väter und Mütter empfänden den Begriff "Fehlgeburt" als verletzend. Er solle daher in der Novelle des Bestattungsgesetzes nicht mehr vorkommen.  © Deutsche Presse-Agentur

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