Erfurt - Thüringens Verfassungsschutz-Präsident Stephan Kramer spricht sich für ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband aus.

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Zum jetzigen Zeitpunkt halte er ein solches Verfahren auf Landesebene für sinnvoll, sagte Kramer den Thüringer Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann muss die Demokratie, um ihren Bestand zu schützen, ein solches Verbotsverfahren prüfen lassen", äußerte Kramer. Der Thüringer Co-Vorsitzende der AfD, Stefan Möller, warf dem Verfassungsschutzchef ein autoritäres und demokratiefeindliches Amtsverständnis vor.

Bundesweit diskutieren einzelne Politiker immer wieder über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren, für das jedoch hohe Hürden bestehen. Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens suchen seit Donnerstag offiziell Unterstützung im Bundestag für ihren Vorstoß.

Kramer: Ansätze einer Staatszersetzung

Die Thüringer AfD steht nach Einschätzung von Kramer nicht auf dem Boden der Verfassung. Das habe nicht zuletzt die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags offengelegt. Dort habe sich die AfD feindlich gegenüber den Verfassungsorganen, allen voran das Verfassungsgericht, gezeigt. "Das waren schon fast Bedrohungsszenarien, Verschwörungsfantasien, die ich im Ergebnis als erste Ansätze einer Staatszersetzung bewertet habe", sagte Kramer den Funke-Zeitungen. "Das, was wir jetzt im Landtag erlebt haben, ist nur ein Vorgeschmack auf das, was uns jetzt noch bevorsteht."

AfD-Landessprecher Möller sprach von einer öffentlichen Bedrohung des Wahlsiegers der Thüringer Landtagswahl durch Kramer. Er ziele "einmal mehr darauf ab, dass Kritik an gesellschaftlichen Missständen zukünftig nicht mehr ausgesprochen wird". Weder die Landtagsfraktion noch der Landesverband der AfD Thüringen würden sich einschüchtern lassen. Die Thüringer AfD mit ihrem Chef Björn Höcke hatte mit 32,8 Prozent erstmals in Deutschland eine Landtagswahl gewonnen.

Unterschiedliche Einstufung der AfD

Ein AfD-Verbotsverfahren auf Bundesebene hält Kramer dagegen zum jetzigen Zeitpunkt für weniger sinnvoll. "Solange die Bundespartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist, macht ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht keinen Sinn." Er gehe aber davon aus, dass das Bundesamt die Einstufung der gesamten Partei vornehmen werde.

Seit 2021 stuft der Landesverfassungsschutz die Thüringer AfD als erwiesen rechtsextrem ein und beobachte sie.  © Deutsche Presse-Agentur

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