Berlin - Russische Männer in Deutschland, denen in der Heimat der Grundwehrdienst und danach eine Einziehung in den Ukraine-Krieg droht, dürften nach einer Gerichtsentscheidung in Deutschland bleiben.

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Ihnen steht nach Urteilen des Verwaltungsgerichts Berlin ein besonderer Schutz zu, wie eine Sprecherin mitteilte.

Die Bundesrepublik Deutschland muss demnach solche russischen Männer als schutzberechtigt anerkennen. Entsprechende Urteile hat die 33. Kammer des Gerichts bereits am 20. Januar (Az.: VG 33 K 504/24 A und VG 33 K 519/24 A) gesprochen.

Asylgesetz ermöglicht solchen Schutz

Die Russen sind demnach sogenannte subsidiäre Schutzberechtigte nach dem Asylrecht. Das ist der Fall, wenn Betroffene stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können.

Mehrere Männer aus Russland hatten diesen Schutzstatus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt. Die Behörde hatte die Anträge nach Gerichtsangaben abgelehnt. Deswegen klagten die Männer - mit Erfolg.

Aus Sicht des Gerichts ist es wahrscheinlich, dass die Kläger nach ihrer Rückkehr nach Russland gegen ihren Willen zum Grundwehrdienst in der russischen Armee einberufen und in den Ukraine-Krieg entsandt werden. Dort müssten sie unter anderem damit rechnen, zu völkerrechts- oder menschenrechtswidrigen Handlungen gezwungen zu werden, so das Gericht.

Gericht sieht reale Bedrohung für die Männer

Neueste Erkenntnisse zeigten, dass der russische Staat vermehrt darauf setze, Grundwehrdienstleistende zum Vertragsabschluss mit den russischen Streitkräften zu nötigen, um sie dann an die Front in der Ukraine zu schicken.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Es kann eine Zulassung auf Berufung in der nächsthöheren Instanz - dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg - beantragt werden. Mit seinen Entscheidungen weicht das Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben von anderslautenden Urteilen des OVG vom August 2024 ab.  © Deutsche Presse-Agentur

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