Schneller entscheiden: Die von CDU und SPD in Hessen geplante Reform des Kommunalrechts soll sich in vielen kleinen Schritten vollziehen.

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Falls sie vom Landtag so beschlossen wird, könnte sie sich aber als großer Sprung nach vorn erweisen.

Die von CDU und SPD in Hessen geplante Reform des Kommunalrechts soll sich in vielen kleinen Schritten vollziehen, könnte sich aber, falls sie vom Landtag so beschlossen wird, als großer Sprung nach vorn erweisen. Denn mit der Zustimmung zu der in dieser Woche im Landesparlament eingebrachten Gesetzesnovelle würde die Arbeits- und Handlungsfähigkeit von Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen gleich in mehrfacher Hinsicht gestärkt. Sie könnten schneller und durchgreifender entscheiden und damit dem verbreiteten Eindruck entgegenwirken, in den Parlamenten werde viel geredet und gestritten, aber kaum etwas getan und beschlossen.

Diesem Ziel dient die angestrebte Änderung des Mandatsverteilungsverfahrens, die sich tendenziell zuungunsten kleiner Parteien auswirken wird, ebenso wie der Verzicht auf Ein-Personen-Fraktionen und die Beschränkung von kommunalen Bürgerbegehren. Die Tatsache, dass in manchen Kommunalparlamenten wegen der dort fehlenden Prozenthürde sechs, sieben oder mehr Parteien und Gruppierungen vertreten sind, trägt jedenfalls nicht zur Förderung von deren Entschlusskraft bei. Im Gegenteil: Die bittere Erfahrung beweist, dass Zersplitterung unter dem Strich nicht mehr, sondern weniger Demokratie bedeutet.

Ganz ähnlich ist es mit der Absicht der schwarz-roten Landesregierung, die Zahl der Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene zu reduzieren. Wenn es um besonders wichtige Infrastrukturprojekte geht, sollen diese in Hessen – wie schon jetzt in einigen anderen Bundesländern – künftig nicht mehr zugelassen sein. Fundamentaldemokraten sehen in diesem Vorhaben eine Einschränkung der Bürgerrechte, andererseits werden Planung und Genehmigung zentraler Infrastrukturvorhaben – ob Straßen, Gleise oder Stromtrassen – bisher durch Bürokratie und weitreichende Klagemöglichkeiten auf unvertretbare Weise verzögert.

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Wer die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im Sinne aller vorantreiben möchte, muss zwangsläufig die Einspruchsmöglichkeiten von Verbänden und Privatpersonen beschränken. Warum auch nicht? In einer repräsentativen Demokratie, in der politische Entscheidungen nicht unmittelbar durch das Volk getroffen werden, sondern durch dessen gewählte Vertreter, ist das zumindest kein unzumutbarer Schaden.  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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