Bundesland geht eigenen Weg: Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) reagiert mit eigenen Vorschlägen auf die Krankenhausreform des Bundes. Damit will sie den regionalen Besonderheiten Hessens gerecht werden.

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Die hessische Landesregierung will die Errichtung von "medizinischen Versorgungsklinken" ermöglichen. Sie seien als Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung gedacht und sollten auch die Verknüpfung mit der Pflege gewährleisten, erklärte Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) am Mittwoch.

Mit dem Vorhaben reagiert die schwarz-rote Koalition auf die Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Sie wurde mit der Mehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen, wird ihre volle Wirkung aber erst zum 1. Januar 2027 entfalten.

Bis dahin werde sie sich für "Nachbesserungen" einsetzen, kündigte Stolz an. Prinzipiell habe sie die Reform immer für nötig gehalten, so die Unionspolitikerin. Aber sie sehe "fachliche Schwachstellen". Den Übergangsprozess will sie gemeinsam mit den "relevanten Akteuren" gestalten.

Eine "für Hessen passende Krankenhausreform" soll her

Zwei ihrer Vertreter beteiligten sich am Mittwoch an einer Pressekonferenz in Wiesbaden. Christian Höftberger, Präsident der Krankenhausgesellschaft, wies auf demographische Verschiebungen hin, die in der Krankenhauslandschaft eine doppelte Wirkung entfalteten. Die steigende Nachfrage und ein nun noch stärker zentralistisch reguliertes Angebot sowie eine zunehmende Spezialisierung der Versorgung machten eine Reform unausweichlich.

Höftberger lobte Lauterbachs Ziele, betonte aber, dass sein Vorhaben wesentliche Forderungen nicht erfülle. Dazu zählte er die Sicherung einer umfassenden und flächendeckenden Notfallversorgung sowie die Überarbeitung der Finanzierungsstrukturen. Im Übrigen werde die zu beklagende Bürokratie durch die Reform erneut und tiefgreifend ausgebaut.

Auch Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung, sagte Stolz seine Hilfe bei der Verwirklichung einer "für Hessen passenden Krankenhausreform" zu. "Ambulant vor stationär, gemeinsames Versorgen da, wo gemeinsame Versorgung nötig ist, stationäre Versorgung dort, wo stationäre Versorgung gebraucht wird und Qualität im Fokus." Diese Ziele würden aber durch die nur auf die Interessen der Krankenhauskonzerne ausgerichteten Reform des Bundes konterkariert.

Jeder Landkreis bekommt einen Gesundheitskoordinator

Das Land habe die Pauschalmittel für Investitionen auf inzwischen 390 Millionen Euro pro Jahr gesteigert, berichtete Stolz. Daneben strebt die Ministerin ein mit 140 Millionen Euro dotiertes Darlehenstilgungsprogramm an.

In den sechs hessischen Versorgungsgebieten sollen zu Beginn des nächsten Jahres Konferenzen mit Krankenhausträgern, Rettungsdiensten, Kassenärztlicher Vereinigung und anderen Akteuren den Reformprozess und die Weiterentwicklung der regionalen Angebote vorbereiten.

Hochspezialisierte Leistungen müssten in hierfür qualifizierten Krankenhäusern angeboten werden, so Stolz. Dafür nähmen die Menschen bei planbaren Eingriffen schon heute längere Anfahrten in Kauf. Vorher erkundigten sie sich, wo es die für ihren Fall beste Behandlung gebe.

Die Bürger in Hessen seien auf eine gut erreichbare Notfall- und stationäre Grundversorgung angewiesen, sagte Stolz. Großstädte und ländliche Regionen benötigten unterschiedliche Antworten. Anders als ursprünglich vorgesehen, obliege die Koordinierung nicht ausschließlich den Universitätskliniken. Dem Bund habe man in den zurückliegenden Verhandlungen abgerungen, dass diese Aufgabe in den hessischen Versorgungsgebieten auch Maximalversorger übernehmen könnten.

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Stolz kündigte an, dass das Land für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt die Stelle eines Gesundheitskoordinators finanzieren werde. Welche konkreten Auswirkungen die Reform des Bundes auf einzelne Krankenhäuser hat, lässt sich nach den Angaben der Experten gegenwärtig nicht einschätzen.  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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