Am kommenden Montag will die Stadt Köln mehr als 300.000 Grundsteuerbescheide versenden, die erstmals die neue Rechtsgrundlage berücksichtigen.

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Die Berechnung der Grundsteuer ist deutschlandweit reformiert worden, sie gilt seit dem 1. Januar 2025 und soll bisherige Ungerechtigkeiten ausgleichen. Sie bevorzugt nicht mehr Besitzer älterer Häuser gegenüber Neubaueigentümern, weil jetzt die Wertsteigerung von Grundstücken berücksichtigt wird.

"Bescheide genau prüfen"

Viele Eigentümer wissen bisher nicht, welche Kosten auf sie zukommen. Alle Grundsteuerbescheide, die von der Stadt Köln nun versendet werden, sind zwar nach der neuen Bewertungsmethode erstellt worden. Ob darin aber auch der korrekte Grundstückswert steht, ist nicht klar: "Die Finanzämter hinken mit der Wertermittlung der Grundstücke hinterher", sagt Thomas Tewes, Hauptgeschäftsführer des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins. "Bezahlen sollten also nur diejenigen, die zuvor schon Post vom Finanzamt bekommen haben", sagt Tewes.

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen teilt auf Anfrage mit, dass in den Kölner Finanzämtern für nahezu alle der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten Bescheide ergangen seien. Dennoch rät Tewes von Haus und Grund: "Jeder sollte genau prüfen, ob die Stadt Köln einen Abgabenbescheid versendet, der noch auf den alten Werten beruht."

Auch Eigentümer, die gegen den vom Finanzamt versandten Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, weil sie verfassungsrechtliche Bedenken an der neuen Bewertungsmethode hegten, können einen finalen Grundsteuerbescheid der Stadt erhalten. Der Bund der Steuerzahler rät: Sie sollten den Zahlungstermin unbedingt einhalten, weil der Einspruch nicht von der Zahlungsverpflichtung entbindet. Der Einspruch hält dem Bund der Steuerzahler zufolge lediglich alle Möglichkeiten einer nachträglichen Änderung offen.

Grundsteuer kann auf Mieter umgelegt werden

Für Mieter wird es mit der Nebenkostenabrechnung 2025 spannend, die im kommenden Jahr verschickt wird. Vermieter können die Grundsteuer nämlich auf die Miete umlegen und unter Umständen schon in diesem Jahr einen Abschlag verlangen, sollte die Grundsteuerreform zu deutlich höheren Kosten führen.

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Der Mieterverein Köln kritisiert das Vorgehen der Stadt bei der Grundsteuerreform scharf. Die Stadt hatte sich in einem zähen Ringen bei den Hebesätzen für einen einheitlichen Wert entschieden, der Wohngrundstücke und Gewerbe mit einem einheitlichen Hebesatz von 475 Prozent besteuert. Auch gesplittete Hebesätze standen zur Diskussion, die der Mieterverein begrüßt hätte. "Die Neuberechnung der Grundsteuer wird für viele eine böse Überraschung beinhalten, die ihnen finanziell echt weh tut", heißt es vom Mieterverein.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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