Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am Mittwoch (22.

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Januar) in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab. Die seit 2022 erhobene Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig. (Az. 1 BvR 1726/23)

Der Stadt soll die Abgabe Geld in den Haushalt bringen, vor allem aber soll sie der Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent.

Boris Palmer freut sich über Karlsruher Urteil zur Verpackungssteuer

Dagegen hatte ein Tübinger McDonalds-Restaurant geklagt. Im Mai 2023 entschied bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die Abgabe sei als örtliche Verbrauchsteuer zulässig. Dies bestätigte nun das Bundesverfassungsgericht. Die Erhebung einer solchen Abgabe durch Kommunen stehe im Einklang mit dem Steuer- wie auch dem bundesweiten Abfallrecht.

Der parteilose Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer äußerte sich direkt nach Bekanntwerden des Urteils auf seinem Facebook-Kanal und begrüßte die Entscheidung mit dem Zusatz "geschafft". "Umweltschutz, Sauberkeit und kommunale Selbstverwaltung haben gewonnen. Es ist doch noch möglich, etwas zu ändern, etwas neu zu gestalten und Probleme zu lösen", schrieb der ehemalige Grünen-Politiker weiter. Palmer freute sich, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun nicht mehr angreifbar ist.

Laut Bericht des SWR hat die Stadt Tübingen im Jahr 2022 950.000 Euro Verpackungssteuer eingenommen. Hier müssen die knapp 200 Gastro-Betriebe die Abgabe zahlen. Das eingenommene Geld wird demnach zum Beispiel für die Entsorgung von Verpackungsmüll in der Innenstadt genutzt.

Auch Köln plant Verpackungssteuer

Auch die Stadt Köln plant eine Verpackungssteuer zum 1. Januar 2026. Das Mehrheitsbündnis im Kölner Rat, bestehend aus Grünen, CDU und Volt, erhofft sich Mehreinnahmen von jährlich rund zehn Millionen Euro für die klamme Stadtkasse. Köln hat mehr als zehnmal soviel Einwohner wie Tübingen. Die neue Abgabe könnte bereits in der Ratssitzung am 13. Februar verabschiedet werden.

Für Kölnerinnen und Kölner würde es dann teurer werden. Offen ist aber noch, ob die Betreiber von Schnellrestaurants oder doch die Kunden die Steuer auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher oder Pizzakartons bezahlen müssen.

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Als Beispiel für Köln gilt die Tübinger Verpackungssteuer. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürften auch die Kölner Pläne konkreter werden. Auch in Konstanz gibt es seit Jahresanfang eine solche Abgabe. Freiburg plant ebenfalls eine Verpackungssteuer, deren Einführung sich jedoch verzögerte. Die (geplanten) Beträge von 50 bzw. 20 Cent scheinen überall gleich zu sein. (cme/afp)  © Kölner Stadt-Anzeiger

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