Sechs Tage später als geplant gilt ab Freitag, 7. Februar, vorübergehend freitags, samstags und vor Feiertagen ein nächtliches Verweilverbot von 22 und 6 Uhr rund um den Brüsseler Platz.
Der Zugang zu den Häusern, Gewerbebetrieben, Geschäften und Gaststätten bleibt laut Stadt gewährleistet.
Stadtdirektorin Andrea Blome sagte: "Wir werden natürlich vor Ort sein und kontrollieren, aber wir werden den Platz nicht mit Brachialgewalt räumen."
Die Stadt definiert das Verweilverbot wie folgt: "Verweilverbot bedeutet, dass man einen Ort, zum Beispiel einen Platz aufsuchen, sich dort aber nicht aufhalten darf. Man darf also über eine Fläche gehen, aber dort nicht bleiben." Verstoßen Menschen nach vorheriger Aufforderung, den Platz zu verlassen, dagegen, kostet es laut Stadt 100 Euro.
Stadt hält Alkoholkonsumverbot für nicht effektiv
Zuvor hatte am Montagabend der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung des Stadtrates einen Antrag von Grünen, CDU, SPD und Volt mehrheitlich beschlossen, die vier Fraktionen vereinen im Stadtrat 69 von 90 Stimmen. Darin nannten sie sechs Punkte, einer lautet: "Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Alkoholkonsumverbot auf nicht gastronomisch genutzten öffentlichen Flächen des Brüsseler Platzes als mildere Alternative zur Einführung eines Verweilverbots ausreichend zur Lärmminderung beiträgt."
Die Verwaltung hält das Alkoholkonsumverbot für nicht geeignet und effektiv, weil sich in diesem Fall "auf dem Platz weiterhin unbeschränkt Menschen aufhalten und die Nachtruhe allein durch ihre Gespräche erheblich stören" können.
Wie berichtet, versammeln sich am Brüsseler Platz vor allem an warmen Sommerabenden seit Jahren viele kleine Gruppen rund um St. Michael. Als Ausgangspunkt gilt der Weltjugendtag 2005. Zusammen genommen sind es schon mal Hunderte Menschen. Zuletzt haben Vermittler an bestimmten Tagen versucht, die Menschen zum Verlassen des Platzes zu bewegen.
2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) die Stadt 2023 verurteilt, zwischen 22 und 6 Uhr für Nachtruhe zu sorgen. Demnach sind die Lärm-Messwerte "jenseits von Gut und Böse" und "nicht zumutbar". OVG-Richterin Annette Kleinschnittger hatte die Stadt dazu verurteilt, deutlich mehr als bislang zu tun.
Kleinschnittger sprach ein möglicherweise zeitlich begrenztes Alkoholkonsumverbot oder ein Verweilverbot an. Und sie regte "als letztes Mittel" sogar einen Zaun oder eine Hecke um die Kirche St. Michael an. Im September 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil bestätigt. Zuvor hatten fünf Anwohner die Stadt 2015 verklagt.
Verwaltung hält Zaun für möglich
Die Verwaltung hatte den Zaun im Dezember als Möglichkeit genannt, zuletzt sagte sie: "Wir tun alles dafür, den Zaun am Brüsseler Platz zu verhindern. Das gelingt aber nur, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Wir müssen es schaffen, dass die Nachtruhe ab 22 Uhr eingehalten wird."
Im Antrag der Politiker heißt es nun: "Bevor über weitergehende Maßnahmen wie zum Beispiel eine Umzäunung des Brüsseler Platzes entschieden wird, muss die Politik erneut umfassend eingebunden werden."
Rat soll entscheiden
Die Stadt hatte aber ohnehin mitgeteilt, dass sie den Rat im April oder Mai darüber entscheiden lassen will, ob sie das ab 7. Februar vorübergehend geltende Verweilverbot ausdehnen soll und welche anderen Maßnahmen sie anwenden soll. Danach muss die Bezirksregierung noch entscheiden, ob sie die Pläne genehmigt.
Auch für die Außengastronomie der umliegenden Geschäfte ändert sich einiges: Laut eines Sprechers müssen sie diese jährlich beantragen, sie werden in den nächsten Tagen genehmigt. Der Sprecher sagte: "Sofern genehmigungsfähige Anträge von Gastronomien rund um den Brüsseler Platz vorliegen, werden Genehmigungen ab 7. Februar 2025 nur bis 22 Uhr erteilt." Bislang war es häufig bis 23.30 Uhr möglich. © Kölner Stadt-Anzeiger
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