Düsseldorf - In Teilen von 13 der 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen ist das nächste Krankenhaus im Bundesland bei einem Notfall nicht in 20 Minuten mit dem Auto erreichbar.

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Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor. Allerdings würden in einigen Regionen die Wege kürzer, wenn Krankenhäusern in angrenzenden Bundesländern oder auch Nachbarländern einbezogen würden, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl Josef-Laumann (CDU) mit.

Ziel des neuen Krankenhausplans für NRW ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung erreichbar sein muss. Diese Erreichbarkeit ist den Angaben zufolge in Teilen folgender Kreise nicht gegeben: Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Paderborn, Kreis Euskirchen, Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt.

SPD fordert Nachbesserungen

Nach Ansicht der SPD ist Laumanns Krankenhausplan in Teilen gescheitert. "Die Landesregierung verfehlt beim Krankenhausplan in weiten Teilen NRWs ihre eigenen Ziele", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thorsten Klute. Laumann müsse hier schnell nachbessern. "Der Zugang zu guter Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen im Land gelten."

Korrekturen seien auch bei sich abzeichnenden Lücken bei der Geburtshilfe und der Behandlung von Schlaganfällen angezeigt, sagte Klute. Eine "Stroke Unit", also eine Spezialeinheit für Schlaganfall-Patienten, soll für 90 Prozent der Bevölkerung binnen 30 Minuten mit dem Auto erreichbar sein. In Teilen der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Olpe und Siegen-Wittgenstein ist das den Angaben zufolge nicht sichergestellt.

Mitte Dezember 2024 hatte die Landesregierung den gut 300 NRW-Krankenhäusern verbindlich mitgeteilt, welche Leistungen sie zukünftig anbieten dürfen. Durch eine stärkere Spezialisierung bei den Kliniken will Minister Laumann sicherstellen, dass Patienten eine bestmögliche Versorgung erhalten. Gleichzeitig soll eine ortsnahe Notfallversorgung erhalten bleiben. Auch Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden. Die neue Struktur tritt weitgehend zum 1. April 2025 in Kraft.  © Deutsche Presse-Agentur

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