Karlsruhe/Mönchengladbach - Die Verurteilung zweier Lehrerinnen nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin auf einer Klassenfahrt ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach bestätigt. Dieses hatte die beiden Pädagoginnen im vergangenen Februar wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt.
Die 13-jährige Emily war im Juni 2019 auf einer Studienfahrt nach London gestorben. Laut Urteil des Landgerichts hatten die angeklagten Lehrerinnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten. In Kenntnis der Erkrankungen hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod verhindern können.
Das Landgericht hatte die Lehrerinnen zu Geldstrafen von 23.400 und 7.200 Euro (je 180 Tagessätze) verurteilt. Beide Angeklagten hatten dagegen Revision eingelegt. Der BGH stellte laut seinem nun veröffentlichten Beschluss vom 18. Dezember aber keine Rechtsfehler fest. © Deutsche Presse-Agentur
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