Stuttgart - Unabhängig von Ampel-Aus drängt die baden-württembergische Landesregierung auf die Verabschiedung zweier wichtiger Gesetze noch vor der Neuwahl des Bundestags im kommenden Februar.

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Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann mahnte, vor allem die geplante Reform zur Sicherung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts vor der nächsten Wahl zu verabschieden. "Das war ja die Überlegung, dass es danach nicht zu Blockaden kommt", sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. Es müsse geprüft werden, ob man bestimmte Vorgaben verfassungsmäßig absichern könne.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) nannte als weiteres Vorhaben die aktuell bis zum 12. Dezember 2024 befristete Regelung zur Telekommunikationsüberwachung bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls. Es gebe sicher auch weitere Vorhaben, über die man sich aber in Berlin verständigen müsse.

Vorgelegte Pläne finden bereits breite Mehrheit

Bislang hat sich einzig die AfD gegen die Pläne ausgesprochen, die das Verfassungsgericht widerstandsfähiger machen sollen. Kern des gemeinsamen Entwurfs ist die Verankerung von Regeln im Grundgesetz, die das Gericht betreffen. Damit soll verhindert werden, dass diese Regeln eines Tages mit einfacher Mehrheit geändert werden können.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es bestimmt Zuständigkeiten und Grenzen für das Handeln des Staates. Besondere Bedeutung hat es für die Durchsetzung der Grundrechte.

Zahl der Senate und Amtszeit der Richter verankern

Bisher sind Änderungen, die theoretisch das Risiko einer Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Da dies auch für die nun angestrebte Reform gilt, war die Ampel-Koalition gezwungen, die oppositionelle Union dafür ins Boot zu holen.

SPD, Grüne, FDP und Union wollen die zwölfjährige Amtszeit der Richter und den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren in der Verfassung festschreiben. Im Grundgesetz verankert werden soll auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts nie gefährdet ist, soll im Grundgesetz auch stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt.  © Deutsche Presse-Agentur

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