München - Nach Ministerpräsident Markus Söder (CSU) spricht sich auch die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag dafür aus, die Behandlung psychisch kranker Menschen auch gegen deren Willen zu ermöglichen.
"Es muss in Zukunft möglich sein, dass Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Fremdgefährdung vorliegen, schneller und unter leichteren Voraussetzungen zu einer fachärztlichen Untersuchung vorgeladen oder notfalls auch gegen ihren Willen einer solchen Untersuchung zugeführt werden können", sagte der Fraktionsvorsitzende
CSU will Austausch von Krankendaten mit Sicherheitsbehörden
Holetschek und der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath, forderten außerdem, den Datenaustausch mit Sicherheitsbehörden zu erleichtern: "Bei Personen mit erheblichem Fremdgefährdungspotential, die sich in psychiatrische Behandlung begeben und bei denen eine psychische Störung diagnostiziert wird, muss es möglich sein, dass Polizei und Sicherheitsbehörden informiert werden."
Menschen im Alter unter 18 Jahren, die sich in akuter psychiatrischer Not befänden, sollten im Zweifel auch ohne Zustimmung der Eltern in eine Klinik kommen können. Es sei aber "grundsätzlich (...) festzuhalten, dass Menschen mit einer akuten psychotischen Erkrankung einer besonderer Unterstützung bedürfen", betonte Holetschek.
Nach dem tödlichen Angriff eines wohl psychisch kranken Mannes auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg hatte
Kritik für die Ideen aus der CSU kam von der SPD im bayerischen Landtag. "In Bayern haben wir nicht zu wenig Zwangsbehandlung, sondern zu wenig psychiatrische Versorgung und lange Wartezeiten auf eine Therapie. Das ist das Problem", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Ruth Waldmann und kritisierte "die marktschreierische Ankündigung von härteren Gesetzen" als "Ablenkungsmanöver".
Hohe gesetzliche Hürden
Für die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie gelten - auch wegen der Erfahrungen in der Nazi-Diktatur - hohe gesetzliche Hürden. Gefährdet der oder die Betroffene durch sein Verhalten sich selbst oder andere Menschen, darf sie nur angeordnet werden, wenn die Gefahr nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann.
Ein milderes Mittel wäre etwa Hilfe durch einen Krisendienst oder einen gesetzlichen Betreuer. Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg hatte eine solche Betreuerin im Dezember 2024 gerichtlich verordnet bekommen - aber nie Kontakt zu ihr aufgenommen. © Deutsche Presse-Agentur
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