Keine Ermittlungen: Peter Fischer, früherer Präsident von Eintracht Frankfurt, hat dazu aufgerufen, AfD-Wähler zu schlagen und ihnen ins Gesicht zu "kotzen". Die Staatsanwaltschaft Köln sieht darin keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat.

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Umstrittene Äußerungen des früheren Präsidenten von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer, über die AfD und deren Wähler haben keine juristischen Folgen. Wie der Hessische Rundfunk zuerst berichtete, ist die Staatsanwaltschaft Köln zu dem Ergebnis gekommen, dass Fischers Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Fischer hatte dem Fernsehsender RTL im Februar unter Hinweis auf die AfD-Wahlergebnisse gesagt, jeder Vierte oder Fünfte auf der Straße sei ein Nazi. "Rennt denen die Türen und die Tore ein, gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Es ist mir scheißegal. Werdet laut, und zeigt euch endlich."

Die Staatsanwaltschaft Köln sieht darin, anders als 65 Personen, die gegen Fischer Anzeige erstatteten, keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat. Fischer habe vielmehr offenkundig übertrieben und sich bildhaft ausgedrückt. Im Sinne einer emotionalen Fundamentalkritik an der AfD sei das erlaubt. Die Behörde leitet deshalb nach eigenen Angaben keine Ermittlungen gegen Fischer ein. Ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat wie Volksverhetzung oder Beleidigung liege nicht vor.

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Der AfD-Landesvorsitzende und -Fraktionsvorsitzende im Landtag, Robert Lambrou, nannte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Köln "erschreckend". Gewaltaufrufe gegen Wähler der Opposition seien offenbar durch Meinungsfreiheit gedeckt, aber wenn jemand einen Tweet weiterverbreite, in dem Bundeswirtschaftsminister Habeck "Schwachkopf" genannt werde, komme die Polizei zur Hausdurchsuchung wegen Volksverhetzung, wie jüngst in Franken geschehen. So entstehe der Eindruck, dass Regierungspolitiker Sonderrechte genössen, regierungskritische Bürger aber schärfste Diffamierungen ertragen müssten. "Damit wird das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter zerstört."  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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